Anders als der Gemeindebund ist der Städtebund für den Rechtsanspruch - sofern der Bund die Kosten dafür trägt.
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Die Sozialpartner-Institutionen fordern gemeinsam einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem ersten Lebensjahr. Das unterschreiben nicht nur die Arbeiterkammer mit sozialdemokratischer Mehrheit und der Gewerkschaftsbund, sondern auch die jeweils von den ÖVP-Teilorganisationen dominierte Wirtschafts- und Landwirtschaftskammer.
Die Industriellenvereinigung ist ebenfalls mit dabei, und das obwohl vereinbarkeitsfreundliche Ganztagesplätze, bessere Personalschlüssel und noch mehr Sprachförderung zumindest eine zusätzliche Milliarde Euro jährlich kosten würden, die "Wiener Zeitung" berichtete. Sie bekräftigten das am Tag der Elementarpädagogik nochmals.
Der Gemeindebund lehnt einen Rechtsanspruch "aus finanziellen, juristischen und organisatorischen Gründen" in seinem Positionspapier ab, diese Zeitung berichtete auch darüber, Thomas Weninger, Generalsekretär des Städtebunds, lässt nun aufhorchen: "Wir begrüßen und unterstützen das." Das sei auch in einer Resolution des Städtebunds verankert, allerdings mit der nicht unwesentlichen Einschränkung, "dass die dafür notwendigen Betreuungsplätze vorhanden sind und deren Finanzierung langfristig gesichert ist". Der Städtebund stellt außerdem "klar, dass die Kosten des Rechtsanspruchs nicht von den Kommunen getragen werden können". Die Antwort auf die Frage, von wem sonst, beantwortet Weninger mit vom "Bund, der mehr Geld ins System pumpen muss".
"Sündenfall bei der Nachmittagsbetreuung"
Die Städte seien bereit dafür, im Zuge einer neuen 15a-Vereinbarung mehr Verantwortung für die Kinderbetreuung zu tragen. Schon bei den letzten Finanzausgleich-Verhandlungen wurde über eine aufgabenorientierte Verteilung der Mittel diskutiert: Städte und Gemeinden, die Geld für den Ausbau qualitätsvoller Kinderbildung ausgeben, hätten damit mehr erhalten als andere. Das wäre "auf Kosten derer gewesen, die schon gut dastehen. Die hätten die anderen quersubventionieren müssen", sagt Weninger.
Die Ertragsanteile werden nach einem abgestuften Bevölkerungsschlüssel verteilt. Vor allem Städte mit einer Bevölkerung von mehr als 20.000 Einwohnern, wo die Kinderbetreuung oft besser ausgebaut ist, hätten mit einer Aufgabenorientierung weniger Geld erhalten. Jene, die den Ausbau vernachlässigt haben, dagegen mehr, erklärt Karoline Mitterer vom KDZ-Zentrum für Verwaltungsforschung. Als Lösung schlägt sie in einer Analyse der Kosten und Leistungen in der Elementarpädagogik im Auftrag des Städtebunds nicht nur die aufgabenorientierte Mittelvergabe direkt an Gemeinden auch für den laufenden Betrieb, sondern auch themenspezifische Förderungen vor. Also ein Plus beim Geld insgesamt. Im Finanzausgleich wurde aber selbst die Förderung des Ausbaus auf die Krippen beschränkt. Einen Mehrbedarf bei Drei- bis Fünfjährigen fördert der Bund selbst in wachsenden Gemeinden nicht, geschweige denn den laufenden Betrieb nach der Anschubfinanzierung.
"Was uns unter den Nägeln brennt, ist das Personalthema", sagt der Städtebund-Generalsekretär deshalb. Für bessere Personalschlüssel fehlt nicht nur das Geld, sondern auch die Ausbildungsplätze in der Elementarpädagogik. "Das ist so, wie wenn Sie sich einen Tesla kaufen, aber sich den Betrieb nicht leisten können und keinen Fahrer dafür haben", sagt Weninger.
Vorsicht sei in den Finanzausgleichsverhandlungen jedenfalls angebracht, denn: "Der Sündenfall von der Nachmittagsbetreuung darf sich nicht wiederholen. Wir finanzieren heute die Freizeitpädagoginnen, ohne zusätzliches Geld dafür. Bund und Länder waren da einer Meinung", ärgert er sich noch heute darüber.
Kosten stiegen seit 2007 um mehr als 71 Prozent
Das KDZ hat im Auftrag des Städtebunds analysiert, wie sich Kosten und Leistungen in der Elementarpädagogik entwickelt haben. Es zeigt sich, dass die Ausgaben der Länder und Gemeinden für die Kindergärten von 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2007 auf 2,9 Milliarden Euro angestiegen sind. Pro tatsächlich im Kindergarten oder Kinderkrippe betreutem Kind stiegen sie im selben Zeitraum von 5.290 auf 9.040 Euro - also um 71 Prozent.
Die Kindertagesheimstatistik der Statistik Austria zeigt, dass damit um ein Drittel mehr Plätze in Kindergärten, Kinderkrippen und altersgemischten Betreuungseinrichtungen finanziert werden und um zwei Drittel mehr Personal in den Kindergärten.
Trotzdem gäbe es in vielen Gemeinden nach wie vor großen Investitionsbedarf, wenn es einen Rechtsanspruch geben würde. Denn die Eltern könnten dann einen Platz einfordern, mit dem eine Vollzeit-Berufstätigkeit möglich ist. Damit sie dem Vereinbarkeits-Faktor von Beruf und Familie entsprechen, müssten sie mindestens 47 Wochen pro Jahr und 45 Stunden wöchentlich geöffnet sein und Mittagessen anbieten.
In Wien liegt der Anteil an Kindergarten- und Krippenplätzen, wo das so ist, bei 95 Prozent, in den Städten und Gemeinden des Schlusslichts Oberösterreich aber im Durchschnitt nur bei 25 Prozent, in Tirol bei 40 und in Niederösterreich bei 43 Prozent. Eltern müssen zu den Kosten pro Platz in Oberösterreich im Durchschnitt trotzdem fast zehn Mal so viel beitragen wie in Wien - aber das ist eine andere Geschichte.