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Brüssel - Nur wenn der "Grane Padano" im Erzeugungsgebiet geraspelt wird, darf auch der geschützte Name drauf stehen. Der gleiche Schutz wie dem Käse kommt auch einer zweiten italienischen Spezialität zu, nämlich dem Parma-Schinken, so der Europäische Gerichtshof (EuGH) in zwei Urteilen.
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Beklagte waren im Fall des Käses das französische Unternehmen Ravil, im Fall des Schinkens die britische Supermarkt-Kette Asda, eine Tochter des US-Handelsgiganten Wal-Mart. Beide hatten die geschützten Produkte "im Ganzen" in ihre Heimat importiert, um sie erst dort weiter zu verarbeiten und zu verpacken. Laut italienischem Recht ist dies aber unzulässig, und dieses ist auch in die Verordnung über die so genannten "geschützten Ursprungsbezeichnungen" der EU eingeflossen. Somit haben die strengen italienischen Bestimmungen zum Qualitätsschutz auch im Europarecht zu gelten.
"Beim Aufschneiden und Verpacken des Schinkens" handle es sich nämlich "um wichtige Vorgänge, die die Qualität mindern und folglich dem Ansehen der geschützten Ursprungsbezeichnung schaden können", so der EuGH im Urteil C-108/1, und ähnlich formuliert er es für den "Grane Padano" (C469/00).
Dass der Gerichtshof so entschieden hat, ist ungewöhnlich, überstimmte er doch entgegen seinen Usancen den Generalanwalt, der der Argumentation der Asda-Supermärkte gefolgt war.
Entsprechend enttäuscht zeigten sich die Engländer über das Ende des sechs Jahre dauernden Rechtsstreits: Sie finden es ein wenig unsinnig, dass sie den Prosciutto zwar weiterhin in ihren Feinkostabteilungen im Supermarkt, nicht aber in ihren Fabriken aufschneiden dürfen. Der EuGH argumentierte dagegen, dass bei Einzelhändlern bzw. Gastwirten der Konsument wenigstens die Möglichkeit habe, sich von der Ursprungskennzeichnung zu überzeugen. "Ein großer Tag", freute sich entsprechend das Konsortium der Parma-Schinken-Produzenten, das die Klage eingebracht hatte.
In der EU sind rund 570 regionale Spezialitäten gesetzlich geschützt, darunter griechische Kalamata-Oliven ebenso wie spanischer "Rioja"-Wein. In Österreich tragen u.a. Tiroler Graukäse, Bergkäse oder steirisches Kürbiskernöl das Gütesiegel "geschützte Ursprungsbezeichnung."