Es war einmal eine gute Idee. Die Idee sollte den abgewohnten Wohnungsbestand aufwerten, Energie sparen helfen und Bauwirtschaft samt Nebengewerben einen zusätzlichen Impuls geben. Das ganze wurde mit einem steuerlichen Anreiz versehen und die Welle an privaten Wohnraumsanierungen wurde alsbald zur Lawine.
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Zwei Arten von Verbesserungen waren und sind noch heute - wenngleich reduziert - steuerbegünstigt: Instandsetzungsarbeiten, wodurch der Nutzwert der eigenen vier Wände wesentlich erhöht wird, und Herstellungsarbeiten, durch die die Bausubstanz des privaten Wohnraumes verbessert wird.
Pfusch ausgeschlossen
Zu den Instandsetzungsarbeiten zählen vor allem der Fenstertausch, der Austausch von Unterböden (Estrich statt Holzboden), die Modernisierung von Elektro-, Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationen, die Umstellung auf Fernwärme.
Zu den begünstigten Herstellungsarbeiten gehören vor allem die Zusammenlegung von Wohnungen, der Einbau von Sanitäranlagen, das Versetzen von Türen, Fenstern und Zwischenwänden.
Worauf der Gesetzgeber besonderen Wert legt: alle Arbeiten müssen von befugten Profis durchgeführt werden, mit ordentlicher Rechnungslegung; Schwarzarbeit soll nicht gefördert werden.
Magerer Steuervorteil
Der Steuervorteil liegt in der Anerkennung der bezüglichen Ausgaben als Sonderausgaben. Dazu bietet sich allerdings nur ein spärlicher Rahmen an, denn die Ausgaben gehören zu den sogenannten "Topfsonderausgaben", zu jenen Steuerabsetzposten also, die (zusammen mit Privatversicherungsprämien, Wohnraumschaffung und Wertpapierbegünstigung) nur bis zur Höhe von 40.000 Schilling pro Person und Jahr anerkannt werden.
Alleinverdiener lukrieren noch zusätzliche 40.000 Schilling und ab drei Kindern im Haushalt gibt's eine weitere Erhöhung um 20.000 Schilling.
Aber selbst diese Limits werden von der Finanz auf ein Viertel herunter gekürzt, und ab Jahreseinkommen von 500.000 Schilling schmilzt der Absetzposten dahin, bis er ab 700.000 Schilling sogar total aberkannt wird. Eine gute Idee ist verblasst.