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Wohnung kaufen leicht gemacht

Von Regine Bohrn

Wirtschaft
Beim Wohnungskauf gibt es einiges zu beachten. Eine Checkliste kann dabei hilfreich sein.
© © MAST - Fotolia

Der Makler darf maximal drei Prozent Provision verlangen. | Die Wohnkosten sollten maximal halb so hoch sein wie das Einkommen. | Eine mehrmalige Besichtigung der Immobilie wird empfohlen.


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Wien. In Zeiten, in denen es bei der Bank nur wenig Zinsen gibt und Inflations- und Rezessionsgespenster durch die Köpfe der Menschen huschen, wird oft versucht, das Ersparte in Form von realen Werten zu sichern. Einige setzen dabei auf Gold, andere wiederum kaufen Immobilien.

"Die Devise Grundbuch statt Sparbuch ist weiterhin im Trend", meint etwa Anton Nenning, Österreich-Chef der Immobilienmakler-Kette Remax. In Summe wurden heuer im ersten Halbjahr 45.528 Immobilienkäufe in den Grundbüchern eingetragen. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2010 sei das ein Plus von 0,35 Prozent oder 162 Immobilien. Am meisten gefragt waren dabei laut Remax Eigentumswohnungen: Mehr als 16.900 Stück wechselten zwischen Jänner und Juni den Besitzer.

Doch bevor eine Wohnung gekauft wird, gibt es viele Dinge, die zu beachten sind. Als Erstes müssen sich die künftigen Eigenheimbesitzer darüber im Klaren sein, wie die Wohnung beschaffen sein und wo sie liegen soll. Dabei sollte auch überlegt werden, welche Einkaufsmöglichkeiten, Schulen oder Ärzte es in der näheren Umgebung gibt, rät die Arbeiterkammer (AK) Tirol.

Sind diese Details geklärt, sollte überlegt werden, wie die Wohnung finanziert wird. Als Faustregel gilt laut AK, dass die Wohnung (Kreditrückzahlungen, Betriebs- und Heizkosten von zumindest 2,90 Euro pro Quadratmeter, Rücklagen, Strom, Gas, Telefon sowie Rundfunk- und Fernsehgebühr) nicht mehr als ein Drittel bis maximal die Hälfte des monatlichen Nettoeinkommens kosten sollte. Wird eine geförderte Wohnung gekauft, sei zu beachten, dass sich die Belastung infolge von Kürzungen des Annuitätenzuschusses beziehungsweise Erhöhung der Tilgungsraten im Lauf der Zeit erhöht, so die AK.

Alleinvermittlung ist nicht ratsam

Wenn die Wünsche klar und die Finanzierung geregelt sind, steht der eigentlichen Wohnungssuche nichts mehr im Wege. Doch hier tut sich die nächste Frage auf: Soll der Käufer einen Makler einschalten oder nicht? Sollte sich der Wohnungssuchende für einen Vermittler entscheiden, sollte er laut AK im Vorfeld abklären, ob der Makler über eine entsprechende Gewerbeberechtigung verfügt. Des Weiteren sollte der Interessent keine Alleinvermittlungsaufträge unterschreiben, weil sonst keine Möglichkeit besteht, während der Laufzeit von maximal sechs Monaten einen anderen Makler zu beauftragen oder auch selbst einen Vertragspartner zu suchen.

Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht laut Arbeiterkammer allerdings erst dann, wenn der Kaufvertrag zustande kommt. Dabei sollte aber beachtet werden, dass dies bereits dann eintritt, wenn sich der Verkäufer und der Käufer hinsichtlich der wesentlichen Vertragspunkte (Kaufobjekt und Kaufpreis) einig sind. Für die Vermittlungstätigkeit darf der Makler höchstens drei Prozent des Kaufpreises plus 20 Prozent Umsatzsteuer als Provision verlangen. Bei den drei Prozent handelt es sich laut AK aber "nicht um einen Fixpreis". Über die Höhe der Provision sind also Verhandlungen möglich - und die AK rät, diese auch zu führen.

Wer Geld sparen möchte, kann auch ohne die Hilfe eines Maklers eine Wohnung suchen. Hilfreiche Quellen sind hierbei Zeitungsinserate oder Einschaltungen im Internet sowie Informationen aus dem Freundeskreis. Wie auch immer man sich entscheidet die Wohnung zu suchen, ist es laut AK sinnvoll, sich die gefundene Wohnung öfters - sprich bei verschiedenen Tageszeiten und Lichtverhältnissen - anzuschauen.

Nebenkosten machen bis zu zehn Prozent aus

Sollte eine bereits bewohnte Wohnung das Objekt der Begierde sein, wird empfohlen, den Zustand genau zu überprüfen. Gegebenenfalls kann auch ein Fachmann eingeschaltet werden, der die etwa Sanitäranlagen überprüft. Aber nicht nur der Zustand der Wohnung, sondern auch der des Hauses sollte beachtet werden. Wichtige Fragen sind dabei laut AK: Ist in naher Zukunft eine Großreparatur nötig? Könnte die Fassade oder das Dach demnächst sanierungsbedürftig werden? Ist das der Fall, muss man sich laut AK über die Hausverwaltung oder den Verkäufer unbedingt darüber aufklären lassen, auf welchem Stand der Rücklagenfonds ist.

Wenn man eine Wohnung kaufen möchte, die erst gebaut wird, können die Wünsche und Vorstellungen laut AK oft nur anhand der Pläne überprüft werden. Die Unterlagen sollten aus Expertensicht nicht nur hinsichtlich der Lage innerhalb des Gebäudes, der Raumaufteilung, sondern auch hinsichtlich möglicher Störfaktoren (Müllcontainer, Lage der Installations- und Lüftungsanlagen) überprüft werden.

Hat man schließlich die Traumwohnung gefunden und schließt den Kaufvertrag ab, muss man laut AK noch mit Nebenkosten von bis zu zehn Prozent des Kaufpreises rechnen. So sind neben der Grunderwerbssteuer (3,5 Prozent) und der Eintragung ins Grundbuch (ein Prozent) auch Rechtsanwalts- oder Notarkosten für die Vertragserrichtung und -abwicklung sowie eventuell auch die Maklerprovision zu berücksichtigen.