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Wohnungseigentum auch ohne Trauschein

Von Alexandra Grass

Politik

Künftig sollen auch Paare ohne Trauschein gemeinsam ein Wohnungseigentum erwerben können. Eine entsprechende Novelle zum Wohnungseigentumsgesetz hat das Justizministerium in Begutachtung geschickt.


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Bis dato ist es nur Einzelpersonen, verheirateten Paaren oder Firmen vorbehalten, Wohnungseigentum zu besitzen. Das neue Gesetz wird "Eigentümerpartnerschaften" aus höchstens zwei natürlichen Personen gestatten. In den Erläuterungen wird eigens darauf hingewiesen, dass es sich sowohl um verschieden-, als auch um gleichgeschlechtliche Partnerschaften handeln kann.

Bis Ende des Sommers in Begutachtung

Bis 31. August befindet sich der Entwurf in Begutachtung. Ziel dieser Neuerung sei es, "flexibler" zu werden, erklärte Justizminister Dieter Böhmdorfer am Donnerstag im Radio-"Mittagsjournal". Wesentliche Änderungen erwartet sich der Ressortchef aber nicht, schließlich habe man versucht, "den Wünschen aller Beteiligten gerecht zu werden".

Dies sei "auch unser grundsätzliches Anliegen", hieß es aus dem ÖVP-Klub.

SPÖ und SoHo (Intiative Sozialismus & Homosexualität) begrüßen den Entwurf zum neuen Gesetz. "Die Öffnung des Wohnungseigentums für hetero- und homosexuelle Paare entspricht einer langjährigen Forderung der SPÖ", so Justizsprecher Hannes Jarolim und SoHo-Bundesvorsitzender Günter Tolar unisono.

Die Hosi Wien sieht diese Entwicklung nicht als "die große homosexuellenfreundliche Reform", sondern eher als "logischen Schritt", der nun auch Gleichgeschlechtlichen zugute kommt.

Das neue Gesetz soll mit 1. Jänner 2002 in Kraft treten.