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"Wollen Lieferanten schützen"

Von Sophia Freynschlag

Wirtschaft

Wettbewerbshüter wollen Spar beim ersten heimischen Kartellprozess im Lebensmittelhandel Preisabsprachen bei Milchprodukten nachweisen - ihre Informanten nennen sie aber nicht.


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Wien. Worüber dürfen Einzelhändler mit ihren Lieferanten bei Einkaufsverhandlungen reden und was ist verboten? Das ist die Kernfrage beim Kartellverfahren der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) gegen Spar. Mit 278 Unterlagen, etwa E-Mails von Lieferanten an Spar-Einkäufer, wollen die Wettbewerbshüter beweisen, dass der Salzburger Händler die Preise für Molkereiprodukte jahrelang mit seinen Lieferanten abgesprochen hat. Spar weist die Vorwürfe zurück. Zum zweiten Bußgeldantrag gegen Spar für 16 weitere Produktgruppen, die von Kartellverstößen betroffen sein sollen, hat die Behörde allerdings "noch keine einzige Urkunde vorgelegt", sagte Richterin Anneliese Kodek beim Prozessauftakt am Mittwoch im Oberlandesgericht Wien: "Daher sind nur Molkereiprodukte Thema dieses Verfahrens."

"Einige Unternehmen haben sehr weitgehend kooperiert"

Der überwiegende Anteil der Unterlagen stamme von Lieferanten, sagte BWB-Vertreter Anastasios Xeniadis: "Einige Unternehmen, unter anderem Brauereien, haben sehr weitgehend mit uns kooperiert und Unterlagen auch außerhalb von Hausdurchsuchungen zur Verfügung gestellt." Die Namen dieser Produzenten wollen die Wettbewerbshüter nicht nennen: "Wir sehen unsere Verantwortung darin, die Lieferanten zu schützen. Die Unternehmen haben Angst vor Gegenmaßnahmen von Spar", so Xeniadis.

Spar hat rund 30 Prozent Marktanteil im heimischen Lebensmittelhandel - eine Auslistung von Produkten würde für Hersteller herbe Umsatzeinbußen bedeuten. Angreifbar ist die Lebensmittelindustrie auch bei der Produktion von Eigenmarken: Zwar stammen Milch, Joghurt, Obers, Topfen und Butter bei Handelsmarken fast ausschließlich aus Österreich, "die Erzeuger der Handelsmarke sind aber austauschbar", sagt Helmut Petschar, Präsident der Vereinigung Österreichischer Milchverarbeiter.

Um "Lieferanten nicht in eine übermäßig unangenehme Situation zu bringen", hat die BWB vorerst nur einen einzigen Zeugen geladen: Spar-Chef Gerhard Drexel, der sich für den Prozessauftakt aufgrund eines Meetings entschuldigen ließ und am 23. Juni ebenso wie Spar-Rechtschef Oliver Seda einvernommen wird.

Als "zu unkonkret" bezeichnete Richterin Kodek ein Schreiben an Spar, in dem die BWB Beschwerdepunkte auflistete und sich auf Unterlagen bezog, ohne Details wie Namen der Unternehmen zu nennen. "Zum Schutz der Lieferanten haben wir die Vorwürfe in diesem Schreiben nicht konkretisiert", sagte BWB-Chef Theodor Thanner bei der Zeugeneinvernahme. Nach der acht Tage langen Hausdurchsuchung in der Salzburger Spar-Zentrale im Jänner und Februar 2013 gab es am 3. Juni ein Gespräch zwischen Spar-Chef Drexel und Thanner. "Drexel war der Meinung, dass Spar keinerlei Kartellverstöße begangen habe", so Thanner. Deshalb habe man eine Wissensrunde am 18. Juli vereinbart, bei der BWB-Vertreter den Spar-Mitarbeitern erklären sollten, welches Verhalten laut Kartellrecht bei Einkaufsverhandlungen verboten ist. "Es ging nicht um ein Settlement", betonte Thanner.

Spar will "Rechtssicherheit für die gesamte Branche"

Bisher wurden alle Bußgeldanträge wegen Absprachen im Lebensmittelhandel mit einem Settlement, also einem Vergleich, beendet: Zuletzt mussten Brauereien insgesamt 753.000 Euro zahlen. Die Berglandmilch fasste im Vorjahr 1,125 Millionen Euro Strafe aus, die Kärntermilch 375.000 Euro und Emmi Österreich 210.000 Euro. Mit Rewe einigte man sich auf 20,8 Millionen Euro. Spar will sich jedoch nicht auf einen Vergleich einlassen: "Wir wollen Rechtssicherheit für die gesamte Lebensmittelbranche", sagt Spar-Anwalt Bernhard Kofler-Senoner.

Mit diversen Einwänden nach den insgesamt drei Hausdurchsuchungen ist Spar abgeblitzt. Offen ist noch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes über eine Maßnahmenbeschwerde zur ersten Hausdurchsuchung in Salzburg, von der sechs der 278 Beweismittel stammen.

Vertreter der Lebensmittelbranche haben in den vergangenen Monaten immer wieder betont, dass Händler und Lieferanten besonders über Preisaktionen sprechen müssen, damit eine Planung möglich ist. Nach Ansicht der BWB sind jegliche Absprachen über Endverkaufspreise verboten.