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"Wollen möglichst rasch zu einem Abschluss kommen"

Von Stefan Melichar

Europaarchiv
Langwierige Amtshilfe: Tschütscher kündigt an, die vielfältigen Beschwerdemöglichkeiten für Betroffene zu überprüfen.
© © Andreas Urban

Verhandlung mit Österreich am 6. Juli soll entscheidende Fortschritte bringen.


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"Wiener Zeitung":Österreich verhandelt mit Liechtenstein derzeit über die nachträgliche und zukünftige Besteuerung von im Fürstentum liegenden Schwarzgeldern. Wie weit ist man noch von einem Durchbruch entfernt?Klaus Tschütscher: Beide Seiten haben den politischen Willen bekundet, hier zu Lösungen zu kommen. Unser Angebot steht seit Herbst 2010. Wir haben mit Interesse verfolgt, dass sich Österreich im Rahmen eines Abgeltungssteuermodells mit der Schweiz geeinigt hat. Wir sind der Ansicht, dass man auf derselben Basis verhandeln soll, aber es ein "Abgeltungssteuermodell plus" sein muss. Im Verhältnis zwischen Österreich und der Schweiz sind vor allem Bankkonten relevant, bei uns sollten auch Stiftungen und Trusts inbegriffen sein. Ich glaube, nur das bietet für alle Seiten Rechtssicherheit.

Wann findet die nächste Verhandlungsrunde statt?

Die ist für 6. Juli angesetzt. Ein Abschluss ist da zwar noch nicht realistisch, ich erwarte mir aber entscheidende Fortschritte. Wir wollen möglichst rasch zu einem Abschluss kommen. Ein Inkrafttreten per 1. Jänner 2013 halte ich für machbar. Dazu müsste das Abkommen bis zum Spätherbst auf Regierungsebene beschlossen sein und ins Parlament gehen.

Aus der Schweiz erhofft sich die österreichische Regierung eine Milliarde Euro. Wie viel könnte denn aus Liechtenstein kommen?

Es ist keine Datenbasis zu den angelegten Vermögen vorhanden, und ich möchte nicht die Tür für Spekulationen öffnen. Es wird sich aber sicher nicht in der Größenordnung bewegen, die sich Österreich aus der Schweiz erwartet.

Liechtenstein erwartet sich im Gegenzug, dass Österreich die 25-Prozent-Steuer senkt, die anfällt, wenn ein Österreicher Vermögen in eine Stiftung im Fürstentum einbringt. Dies ist allerdings mit Vorbehalten wegen zu geringer Transparenz begründet.

Man kann bestehende Fachexpertise nicht einfach auf die Seite schieben. Liechtenstein hat sich 2008 ein modernes Stiftungsrecht gegeben. Wir haben funktionierende Behörden. Wenn grenzübergreifende Anfragen gestellt werden, kooperieren wir.

Dennoch beklagen Ermittler in prominenten Wirtschafts- und Korruptionsfällen, dass Amtshilfeverfahren mit Liechtenstein Monate, wenn nicht gar Jahre dauern.

Insgesamt haben wir sehr rasch handelnde Justizbehörden, bei uns gibt es allerdings für betroffene Personen mehr Beschwerdemöglichkeiten. Das muss man sich in Zukunft sicher ansehen und das werden wir uns auch ansehen. Grundsätzlich haben die liechtensteinischen Behörden aber immer wieder dabei geholfen, große Fälle aufzudecken.

Ein Anwalt und Stiftungsvorstand von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wurde kürzlich - nicht rechtskräftig - verurteilt, weil er Unterlagen aus Gerichtsakten eigenmächtig mitgenommen haben soll. (Alle Betroffenen bestreiten sämtliche Vorwürfe.) Gibt es hier Handlungsbedarf?

Das Gericht hat uns versichert, dass es sich um einen Einzelfall handelt. Dieser ist auch rasch aufgegriffen worden. Von gesetzgeberischer Seite besteht demnach kein Handlungsbedarf.

Beim Betroffenen handelt es sich allerdings um einen Politiker Ihres Koalitionspartners FBP.

Solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, gilt die Unschuldsvermutung. Wenn das Urteil da ist, muss der stellvertretende Abgeordnete selbst eine Entscheidung treffen und die Parteien eine Beurteilung vornehmen. Aber das müssen wir dann diskutieren, wenn es so weit ist.

Am 1. Juli stimmen die Wähler in Liechtenstein über eine Einschränkung des Veto-Rechts des Fürsten ab. Was erwarten Sie?

Für mich ist die eigentliche Frage, ob das Fürstenhaus grundsätzlich vor oder erst nach Volksentscheiden seine Meinung sagen soll. Ich hoffe, dass man sich nach dem 1. Juli dieser Frage zuwenden wird. Für mich ist klar, dass eine freie Meinungsbildung eigentlich nur bei nachträglicher Äußerung möglich ist. Es wäre für alle Seiten das Beste, ein für alle Mal die diesbezüglichen Spielregeln klar festzulegen.