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Woran es in der Justiz krankt

Von Daniel Bischof

Politik

Personalmangel, überlange Verfahren, hohe Gebühren: Auf den nächsten Justizminister warten zahlreiche Problemfelder.


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Wien. Spielte die Justiz bei bisherigen Wahlkämpfen eine untergeordnete Rolle, nimmt sie bei der heurigen Nationalratswahl einen bedeutenderen Platz ein. Warnungen vor einem Zusammenbruch des Rechtsstaates, behördeninterne Konflikte und aufsehenerregende Ermittlungen haben sie wieder in den öffentlichen Fokus gerückt. Die "Wiener Zeitung" gibt einen Überblick über Problemfelder des Ressorts.

Gerichte leiden unter Sparmaßnahmen

Justizvertreter machen im Wochentakt auf den Mangel an nichtrichterlichem Personal aufmerksam. Seit 2013 wurden österreichweit 400 Planstellen für Kanzleikräfte gestrichen. Das Bezirksgericht Bruck an der Leitha befindet sich bereits im "Notfallmodus". Der Telefondienst wurde eingeschränkt, Beglaubigungen werden nicht mehr ausgestellt, Abteilungen bleiben tageweise unbesetzt.

"Immer mehr Bezirksgerichte schränken die telefonische Erreichbarkeit und ihre Servicezeiten ein", sagt Sabine Matejka, Präsidentin der österreichischen Richtervereinigung. Nur durch solche telefonfreien Nachmittage sei es den Kanzleikräften noch möglich, die Akten abzuarbeiten. Aufgrund des Personalmangels komme es zu teils "wochenlangen Verzögerungen" beim Abtippen der Tonbandprotokolle. Laut Matejka könnte sich die Lage verschärfen: "Aufgrund der Arbeitssituation laufen uns schon die Mitarbeiter davon."

Ähnliche Probleme gibt es auch bei den Gerichtsdolmetschern und Sachverständigen. Die Übersetzer und Gutachter sind oft schon der Pensionierung nahe. Nachwuchs gibt es kaum. Die Gebühren für Gerichtsdolmetscher wurden seit 2007 nicht mehr erhöht. Das habe aufgrund der Inflation einen Einkommensverlust von 22,5 Prozent bewirkt, heißt es seitens des Verbands der Gerichtsdolmetscher. Setzt sich der Trend fort, wird es schwieriger, Sachverständige zu finden. Das könnte zu weiteren Verfahrensverzögerungen führen. Angesichts der Probleme warnte Justizminister Clemens Jabloner: "Die Justiz stirbt einen stillen Tod." Alarm schlug auch Friedrich Forsthuber, Präsident des Wiener Straflandesgerichts: Der Sparkurs bringe die Justiz an den Rand des Zusammenbruchs.

Ein paradoxes Budget, hohe Gebühren

Diese budgetären Sorgen wirken auf den ersten Blick paradox, da Österreich enorm hohe Gerichtsgebühren einhebt. Für Zivilprozesse in erster Instanz mit einem Streitwert zwischen 35.000 und 70.000 Euro sind 1459 Euro an Pauschalgebühren zu entrichten. Hinzu kommen etwa noch Anwaltskosten und (noch deutlich höhere) Pauschalgebühren für etwaige Rechtsmittelverfahren. "Die Gebühren sind teilweise enorm hoch. Es gibt Länder wie Frankreich, in denen die Justiz gänzlich gebührenfrei ist", erklärt Rupert Wolff, Präsident der Österreichischen Rechtsanwaltskammer.

Diese Gebühren werden der Justiz als "Einnahmen" zugerechnet. Sie fließen aber nicht direkt in das Justizbudget, sondern in den allgemeinen Staatshaushalt. Das Ressort muss sein Budget dann mit dem Finanzministerium aushandeln.

Matejka betont, dass das Ressort zahlreiche "externe Kosten" stemmen müsse. So komme die Justiz für die Therapie von Straftätern im Maßnahmenvollzug oder die Kosten für Erwachsenenschutzvereine auf: "Das sind eigentlich Sozialausgaben." Sie pocht auf zusätzliche Mittel. Mit Umschichtungen und Einsparungen lasse sich das Problem nicht lösen: "Die Justiz ist eine Grundaufgabe des Staates. Sie muss einfach finanziert werden."

Behördeninterner Streit, überlange Verfahren

Ein schlechtes Licht auf die Justiz werfen behördeninterne Konflikte. Öffentlichkeitswirksam bekriegten sich Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft auf der einen Seite, Oberstaatsanwaltschaft Wien und Sektionschef Christian Pilnacek auf der anderen Seite. Justizvertreter zeigten sich gegenseitig an - gerade für Behörden, die kooperieren müssen, ist das ein Trauerspiel.

Die dafür aufgewendete Zeit und Energie wären woanders gefragt: Die überlange Dauer von Großverfahren nimmt monumentale Ausmaße an. Im Herbst 2009 starteten die Ermittlungen in der Causa Buwog, nun, zehn Jahre später, ist die rechtskräftige Erledigung der Strafsache noch immer in weiter Ferne. Die Hauptverhandlung läuft seit bald zwei Jahren. Auch beim Eurofighter-Akt und der Causa Meinl ziehen sich die Ermittlungen seit Jahren.

"Man darf einen Menschen nicht mit überlangen strafrechtlichen Ermittlungen foltern", sagt Wolff. "Wenn ein Verfahren zehn Jahre dauert und kein Ende absehbar ist, ist das ein unerträglicher Zustand und verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention." Das sei eine fast schon "kafkaeske Verfolgung", kritisiert Wolff.

Nun sind Großverfahren oft mit einem enormen Aufwand verbunden: Internationale Rechtshilfeersuchen müssen eingeholt, ausführliche Sachverhalte geklärt, unzählige Eingaben der Verteidiger behandelt werden. Doch könnte man fragen, ob ein kleinteiligeres Vorgehen nicht zweckmäßig wäre. Aufgrund von Vorgaben der Strafprozessordnung wurde in die Buwog-Verhandlung auch noch das umfangreiche Telekom-Faktum (dabei geht es um Schmiergeldvorwürfe) einbezogen. Nebenbei müssen die zuständigen Richter des Schöffensenats auch noch andere Strafakte erledigen.

Volle Gefängnisse, offene Planstellen

Rund 200 Planstellen für die Justizwache sind derzeit unbesetzt. Die Arbeitsbedingungen schrecken viele Interessierte ab, zudem scheitert ein Teil der Bewerber beim Aufnahmeverfahren. Die Beamten werden jedoch dringend benötigt: Mit 9270 Häftlingen sind die Justizanstalten um vier Prozent überbelegt.

Zuletzt haben sich Meldungen über Missstände gehäuft. Aufgrund mehrerer Vorfälle steht die Justizanstalt Asten in Oberösterreich, in der psychisch kranke Rechtsbrecher untergebracht sind, unter Beobachtung. Bis zum 19. Juli gab es 2019 28 strafbare Handlungen unter den Insassen und 16 gegen Justizbedienstete sowie elf sonstige strafbare Handlungen. Erst am Donnerstag brach in einer Zelle ein Brand aus: Eine Insassin hatte ihre Matratze angezündet.