Zum Hauptinhalt springen

Zadic vor Rückkehr als Justizministerin

Von Karl Ettinger

Politik

Im März wird die grüne Ressortchef aus der Babypause in ihr Amt zurückkehren. Brisante Entscheidungen zum Anti-Terror-Paket warten.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 3 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Zwei Monate ist die Geburt ihres ersten Kindes her: Am 6. Jänner ist Justizministerin Alma Zadic (Grüne) Mutter eines Buben geworden. Nun steht nach mehrwöchiger Babykarenz im März die Rückkehr in ihr Ministeramt bevor, wurde der "Wiener Zeitung" in Regierungskreisen erklärt. Vorgesehen war, dass nun ihr Mann in Väter-Karenz geht.

Während sich Zadic um ihren Sohn gekümmert hat, hat Vizekanzler Grünen-Chef Werner Kogler interimistisch das Justizministerium geführt. In diese Phase fielen auch die scharfen Angriffe der ÖVP auf die Justiz, im speziellen auf die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Die Grünen und Kogler haben sich demonstrativ hinter die Justiz gestellt, was koalitionsintern zur offenen Konfrontation mit dem türkisen Regierungspartner geführt hat.

Auf Zadic kommt bei ihrer Rückkehr aus der Babykarenz noch eine andere Kraftprobe zu. Denn ihr Justizressort ist seit rund einem Monat mit dem Sichten der Stellungnahmen zum Anti-Terror-Paket der türkis-grünen Bundesregierung beschäftigt, der Entwurf sah die Einführung eines neuen Straftatbestandes für religiös motivierten Extremismus vor. Genau gegen diese Neuregelung, für die sich vor allem die ÖVP stark gemacht hat, hat es von Expertenseite besonders massive Bedenken gegeben. Ein eigener Tatbestand für religiös motivierten Extremismus ist als nicht notwendig erachtet worden.

Das Anti-Terror-Paket war eine unmittelbare Reaktion auf den Terroranschlag in der Wiener Innenstadt am 2. November. Im Gegensatz zur Neuregelung der Bestimmungen für religiös motivierten Extremismus hat Zadic als Justizministerin vor der Babykarenz unter anderem auch eine bessere Zusammenarbeit innerhalb der Justiz im Gesetzesentwurf vorgesehen. Zu diesem Vorhaben gab es weitgehend Zustimmung im Zuge der Begutachtung.