Durch eine Reform des Strafvollzuges soll die Rückfallquote gesenkt werden. Der Beschluss erfolgt laut Justizressort im Herbst.
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Seit Jahren steht sie im Raum, nun soll es bald so weit sein: Die Reform des Strafvollzuges soll nach den Plänen von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) im Herbst beschlossen werden. Am Freitag legte sie mit Friedrich König, dem Generaldirektor für den Strafvollzug, einen Expertenbericht zur geplanten Reform vor.
Darin enthalten ist die Empfehlung, den elektronisch überwachten Hausarrest auszuweiten. Bisher können Verurteilte nur dann eine Fußfessel beantragen, wenn die zu verbüßende Haftzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt. Künftig sollen es zwei Jahre sein. Das "Erfolgsmodell Fußfessel" habe sich seit seiner Einführung im Jahr 2010 bewährt, meinte König. Einerseits sei die Fußfessel kostengünstiger als der normale Strafvollzug - innerhalb von zehn Jahren habe die Justiz 16 Millionen Euro gespart. Andererseits gebe es bei Häftlingen im elektronisch überwachten Hausarrest später eine geringere Rückfallquote.
Lockerung bei langer Dauer
Die Ausweitung des Vollzugs per Fußfessel müsse von zusätzlichen Maßnahmen begleitet werden, empfiehlt der Expertenbericht. Befinden sich Häftlinge länger im elektronisch überwachten Hausarrest, sollen ihnen auch Lockerungen gewährt werden. Es wird empfohlen, ihnen die Ausübung von Freizeitbeschäftigungen zu ermöglichen und eine "überwachungsfreie Zeit" einzuführen. Ansonsten könne es bei längerer Dauer des Hausarrests "verstärkt zu Abbrüchen und Krisen kommen". Werde der Hausarrest zu restriktiv gehandhabt, könne sich auch der gelockerte Vollzug mit Freigang aus den Justizanstalten für die Häftlinge deutlich attraktiver als die Fußfessel darstellen.
Verbessert werden soll die Nachbetreuung bei der bedingten Entlassung - also die vorzeitige Entlassung aus der Haft, wenn zumindest die Hälfte der Freiheitsstrafe verbüßt ist. Es dürfe nicht sein, dass sich für den Entlassenen "plötzlich die Gefängnistore öffnen und er keinen Plan hat, was er machen soll", sagte König. Die Entlassungen sollen besser vorbereitet werden und sich stärker am einzelnen Häftling und dessen Haftverlauf orientieren. Auch soll der Strafvollzug zum Abschluss einer Ausbildung aufgeschoben werden können.
Durch die Reform will Zadic einen "modernen und humanen" Strafvollzug gewährleisten und die Rückfallquote senken. Diese betrage in Österreich 50 Prozent, sagte Zadic. Bei Entlassenen, die sich in einer Nachbetreuung befinden, sinke sie auf 38 Prozent. Bis zum Sommer werde es einen Gesetzesentwurf geben, sagte Zadic. Wie viel die Reform kosten wird und ob die Finanzierung bereits geklärt ist, gab Zadic auf Nachfrage nicht bekannt. Sie wolle den Budgetverhandlungen nicht vorgreifen: "Die Regierung steht hinter dem Projekt."
Pläne hat Zadic auch für den Maßnahmenvollzug, der die Unterbringung geistig abnormer Rechtsbrecher betrifft. Zadic will ihn ebenfalls 2021 reformieren. Reformpläne gibt es bereits seit dem Jahr 2014, die Versuche scheiterten bisher meist an der Finanzierung.(dab)