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Das Ökostromgesetz soll spätestens am 3. Dezember in den Wirtschaftsausschuss. Derzeit wird jedoch noch heftig verhandelt und an der Novelle herumgefeilt. Jede Gruppe der Grünstrom-Erzeuger hat Forderungen auf den Tisch gelegt. Die Regierung braucht die Stimmen der SPÖ, weil eine Änderung der Ökostromförderung nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit möglich ist.
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Dass das Gesetz tatsächlich am 9. Dezember ins Plenum kommt, gilt als unwahrscheinlich. Zu unterschiedlich sind einstweilen noch die Standpunkte. ÖVP und SPÖ verhandeln über die kritischen Punkte. So fordert die SPÖ, dass Kleinwasserkraftwerke auch über 10 MW Geld aus dem Fördertopf erhalten. Außerdem sollten Kleinwasserkraft und Kraft-Wärme-Kopplung nicht mehr über Einspeisetarife, sondern über Investitionszuschüsse gefördert werden. Gegen letztere Forderung ist allerdings VP-Energiesprecher Karlheinz Kopf, er hält nichts von einer radikalen Umstellung des Förderregimes.
Die SPÖ will außerdem, dass Strom aus Biomasse nur gefördert wird, wenn die Herstellung effizient erfolgt. Das heißt, nur wenn auch die Abwärme verwendet wird.
Damit hat die SPÖ eine Forderung des Fachverbandes Gas Wärme aufgenommen. Dieser ist nämlich mit dem Enturf keineswegs zufrieden. Es gebe Reparaturbedarf: Derzeit rentiere sich ein Biomassekraftwerk nur, wenn es soviel Strom wie möglich herstellt, da nur für diesen der hohe Einspeisetarif von 10 bis 16 Cent/kWh vergütet wird. Der Wirkungsgrad solcher Anlagen ist aber mit 35% sehr gering. Er kann durch die Verwendung der Abwärme mittels Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) auf 80% gesteigert werden. Das Problem dabei ist, erläutert Franz Schindelar, Direktor der Fernwärme Wien, "dass beim Koppelprozess ein Drittel weniger Strom erzeugt werden kann. Womit im selben Ausmaß die Erlöse verloren gehen." Denn für Biomassekraftwerke kann kein KWK-Zuschlag geltend gemacht werden. Deshalb fordert der Fachverband ein neues Fördermodell, nämlich eine Doppelförderung.
Einerseits soll wie bisher der Ökostrom vergütet werden, andererseits sollte auch die Wärme belohnt werden, und zwar mit 0,9Cent/kWh. Schindelar rechnet vor, dass dieses Modell sogar um 15% günstiger wäre als das bestehende. Sollte der Vorschlag des Verbandes nicht angenommen werden, geht Schindelar davon aus, dass keine weiteren effizienten Biomasseanlagen gebaut werden. "Vielleicht steckt dahinter auch Absicht", mutmaßt er.
Die derzeitige KWK-Förderung, wie sie im Rahmen der vergangenen Ökostromnovelle vereinbart wurde, läuft 2008 aus. Roland Pumberger, Vorstand der Energie AG und Verbandsprecher für Fernwärme, plädiert allerdings für die Weiterführung des Zuschlags. Sollte dies nicht durchzusetzen sein, dann müssten Anlagen, die Fernwärmeerzeuger wenigstens bei der nächsten Runde der Emissionszertifikate besser behandelt werden. Konkret verlangt der Fachverband eine zusätzliche Zuteilung von 200.000 t CO2, bei der ersten Runde waren es knapp 600.000 t.
Besonders benachteiligt fühlen sich die Betreiber von Windkraft- und Biogasanlagen. Sie kritisieren das geplante Ausschreibungsmodell, das nur für Wind und Biogas gelten soll. Außerdem gewähre der Entwurf weder Rechts- noch Investitionssicherheit. Alle Anlagenbetreiber, auch jene, die sich nicht einer Ausschreibung unterziehen müssen, erfahren erst nach Abschluss des gesamten Genehmigungsverfahrens, ob sie erfolgreich waren, beziehungsweise ob für sie überhaupt noch Mittel im Fördertopf vorhanden sind, erläutert Stefan Hantsch, Geschäftsführer der IG-Windkraft. Er geht davon aus, dass mit dem neuen Förderregime keine neuen Windräder mehr in Österreich gebaut werden.