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Zahl der Beschwerden steigt

Von Martyna Czarnowska

Politik

Die Zahl der Beschwerden gegen Bescheide in Asylverfahren steigt. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht des Unabhängigen Bundesasylsenats (UBAS) für die Jahre 2002 und 2003 hervor. 22.078 Fälle wurden in diesem Zeitraum gezählt - lediglich in 3.512 Fällen wurde das Urteil der ersten Instanz bestätigt. Während die ÖVP den UBAS kritisiert, sehen Opposition und Hilfsorganisationen Schwächen in der Arbeit des Bundesasylamtes.


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Die Chancen für Asylwerbende, in der zweiten Instanz Recht zu bekommen, sind nicht gering. So gewährte der UBAS in den Jahren 2002 und 2003 in 1.175 Fällen gleich Asyl; 2.015 Bescheide wurden etwa wegen mangelhafter Ermittlungsmethoden nochmals der ersten Instanz, dem Bundesasylamt, zugewiesen. Insgesamt hat der UBAS im Vorjahr 6.101 Verfahren abgeschlossen, im Jahr 2002 4.922. Die Gesamtzahl der Fälle ist im Vergleich zu den beiden Jahren davor um gut 75 Prozent gestiegen.

Während die FPÖ ihre Forderung nach beschleunigtem Abschluss von Asylverfahren wiederholte, sah die ÖVP die Gelegenheit, Kritik am weisungsfreien UBAS zu üben. Diesen forderte Sicherheitssprecher Günter Kössl auf, konsequenter und effizienter zu arbeiten. SPÖ und Grüne orten das Problem an anderer Stelle. Für die Grüne Migrationssprecherin Terezija Stoisits ist die hohe Zahl der Korrekturen durch den UBAS Beweis für die bedenkliche Arbeitsweise der ersten Instanz.

Ähnlich argumentiert Andreas Lepschi von der Caritas. "Die Schwächen der ersten Instanz sind erst nach Einrichtung des UBAS zu Tage getreten", meint er. Oft seien nämlich Verfahrensfehler beim Bundesasylamt der Grund für eine Aufhebung des Bescheids im UBAS. Wäre mehr kompetentes Personal in erster Instanz tätig, wären auch die Entscheidungen kompetenter. "Um den Rückstau aufzuarbeiten, müssten Bundesasylamt und UBAS mindestens zehn gute Juristen mehr haben", ist Lepschi überzeugt.

Die Leitung des Bundesasylamtes weist "Pauschalvorwürfe" zurück. Die Zahl der zurückgewiesenen Bescheide weise nicht auf schlechte Arbeit der ersten Instanz hin. Vielmehr könne es vorkommen, dass Asylwerber im Laufe der Verfahren eine andere Geschichte erzählen oder sich die Lage im Herkunftsland verschlechtert habe.