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Zahlenspielereien in der Staatsbürgerschaftsdebatte

Von Martina Madner

Politik

Die Statistik Austria bringt Licht ins Dunkel der Diskussion: Es geht um 145.000 Anspruchsberechtigte - inklusive Kinder von EU-Bürgern.


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Die Standpunkte von SPÖ und ÖVP sind klar: Die Sozialdemokraten streben einen "Paradigmenwechsel" im Staatsbürgerschaftsrecht an, wie Peter Kaiser, Landeshauptmann von Kärnten und Leiter der Arbeitsgruppe zum Thema, gegenüber der "Wiener Zeitung" betonte. Die SPÖ will die Frist von zehn auf allgemein sechs Jahre rechtmäßigen Aufenthalts absenken, nach der ein Antrag auf Einbürgerung gestellt werden kann. Zudem sollen in Österreich geborene Kinder das Recht auf die österreichische Staatsbürgerschaft erwerben, wenn ein Elternteil bei der Geburt zumindest fünf Jahre rechtmäßig in Österreich ist. Wie Experten im Vorfeld geht die SPÖ von knapp 100.000 Anspruchsberechtigten aus.

Die ÖVP lehnt das ab, die Staatsbürgerschaft solle es "nur für jene, die sie sich erarbeitet haben, nicht aber als Geschenk am Anfang geben", stellte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) im "ZiB2"-Schlagabtausch mit Kaiser klar.

Rechnung des Ministeriums

Sie rechnete aus der Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die in Österreich sind, minus derer, die in der Zwischenzeit weggezogen sind, "500.000" zusätzliche Ausländer vor, die die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen könnten. Eine Zahl, die Kaiser als "Propagandainstrumentarium" bezeichnet.

Die Grundlage für Edstadlers Rechnung stammt aus dem Innenministerium. Gegenüber der "Wiener Zeitung" stellt man nun klar, wie sie zustande kam: Laut Statistik Austria waren es 642.000 Drittstaatsangehörige, die sich 2015 in Österreich aufhielten, abzüglich jener, die seither weggezogen sind. Zuzüglich der rund 40.000 Kinder von EU-Bürgerinnen und -Bürgern, die in den vergangenen fünf Jahren in Österreich geboren wurden, seien es "unserer Schätzung nach" 512.000 Anspruchsberechtigte. Derzeit würden 9.000 pro Jahr eingebürgert.

105.502 Drittstaatsangehörige

Die Statistik Austria legte der "Wiener Zeitung" nun die Daten vor. Die Anzahl der Ausländerinnen und Ausländer, die bereits sechs bis neun Jahre in Österreich leben, macht insgesamt 261.424 aus, weil diese Zahl die relevante ist, wenn man die Frist von zehn auf sechs Jahre senkt. 155.922 darunter sind aus EU- und EFTA-Staaten sowie aus Großbritannien. "Das sind Personen, die sich erfahrungsgemäß weniger einbürgern lassen, weil sie rechtlich eine weitgehende Gleichstellung mit Österreichern haben", erläutere Stephan Marik-Lebeck, Leiter der Abteilung Bevölkerung der Statistik Austria im Ö1-"Mittagsjournal". Bleiben also 105.502 Drittstaatsangehörige. Mit dabei sind auch in Österreich geborene Kinder, sofern sie immer in Österreich waren, heißt es gegenüber der "Wiener Zeitung".

Mit den 40.000 Kindern von EU-Staatsangehörigen wären das also gut 145.000 neue Anspruchsberechtigte. 300.000 Drittstaatsangehörige sind mehr als zehn Jahre in Österreich, nicht alle haben einen Antrag gestellt.