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Der Schutz von geistigem Eigentum ist in digitalen Zeiten schwieriger denn je. Gerade in der Musikindustrie. Oft geht es dabei ums Geld, aber nicht immer. Die Frage nach dem Copyright ist nicht nur in Bezug auf illegale Downloads ein Thema - auch unter Musikern gehen hier die Wogen mitunter hoch. Ein solcher Fall, der bereits seit mehr als einem Jahrzehnt deutsche Gerichte beschäftigt, ist nun um eine Entscheidung reicher. Sie fiel zugunsten von Komponist und Produzent Moses Pelham.
Streitinhalt ist ein zweisekündiger Beat, den Pelham 1997 ohne Erlaubnis aus dem Kraftwerk-Titel "Metall auf Metall" von 1977 kopiert und in Endlosschleife unter den mit Sabrina Setlur aufgenommenen Song "Nur mir" gelegt hatte. Klassisches Sampling also, vor allem in Rap und Hip-Hop üblich. Kraftwerk klagten. Derzeit darf das Stück nicht verbreitet werden. Dagegen haben wiederum Pelham und andere Musiker geklagt, nun muss der Fall neu entschieden werden.
Die bisherigen Urteile, so das Bundesverfassungsgericht, trügen der Kunstfreiheit nicht hinreichend Rechnung. Es sei ein neues, eigenständiges Kunstwerk entstanden, ohne dass Kraftwerk dadurch Schaden habe. Ein Verbot dieser Form der Wiederverwendung würde zudem die Schaffung von Musikstücken einer bestimmten Stilrichtung praktisch ausschließen. Auch der Europäische Gerichtshof soll den Fall prüfen.
Die Welt der Klassik jedenfalls wäre um etliche Meisterwerke ärmer ohne diese Form der ganz konkreten Inspiration. Die Zeiten, in denen es Musiker als Ehre sahen, von Kollegen zitiert zu werden, sind offenbar vorbei.