)
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 9 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Der Nationalrat hat das Durchgriffsrecht beschlossen, weil es chronisch zu wenige Quartiere für Asylwerber gibt. Gut, man muss schon sagen, dass es kein leichtes Unterfangen ist. Kaum ist die Quote erfüllt, ist sie es auch schon wieder nicht mehr, weil durch neue Flüchtlingsankünfte der Bedarf ständig steigt.
Wenn man sich durch Österreich telefoniert, in Gemeinden und bei Landesräten anruft, im Innenministerium oder im Bundeskanzleramt, dann wird die Verantwortung grundsätzlich woanders verortet. Der Pensionsbetreiber, der eh will, kann nicht, weil der Bürgermeister dagegen ist, der Bürgermeister kann nicht, weil das Land hohe Auflagen stellt, das Land kann nicht, weil sich keine Gemeinde findet, und der Bund kann nicht, weil die Länder säumig sind, die dann aber wiederum betonen, dass andere Länder viel säumiger wären.
Ein bisschen wird wohl alles stimmen, was aber in erster Linie darauf schließen lässt, dass die Grundversorgungsvereinbarung, die Bund und Länder geschlossen haben, ein Tinnef ist. Hat vielleicht einmal funktioniert, als 10.000 Flüchtlinge pro Jahr kamen, funktioniert aber nicht bei 10.000 pro Monat.
Damit im Gewirr der Verantwortlichkeiten Flüchtlinge nicht obdachlos werden, unversorgt bleiben und in Österreich erfrieren, gibt es nun das Durchgriffsrecht. Doch kaum angewandt, pudeln sich alle auf. Warum bei uns? Was können wir dafür?
Vorschlag: Jetzt kommt ja die stille Zeit. Und es kommt die Zeit der Besinnung. Vielleicht könnten alle Verantwortlichen in dieser Sache einfach öfter still sein und sich auch besinnen. Und zwar aufs Tun. Nicht aufs Aufpudeln.

)
)
)