Im Spar-Kartellverfahren wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
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Wien. Fast eine Stunde lang wurden am Montagvormittag am Kartellgericht in Wien die Für und Wider abgewogen, bis feststand: Die Öffentlichkeit wird auf Antrag von Spar von der Zeugeneinvernahme des Spar-Sortimentsmanagers für Molkereiprodukte ausgeschlossen. Die Vorsitzende des Richtersenats, Anneliese Kodek, begründete die Entscheidung damit, dass Geschäftsgeheimnisse in der Befragung thematisiert werden. Der Sortimentsmanager gab einen Einblick in die Preisverhandlungen und legte "die enorme Komplexität bei der Bildung von Preisen ausführlich dar", wie Spar mitteilte. Dem Händler wird vorgeworfen, Preise abgesprochen zu haben. Das will die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) unter anderem anhand von fast 300 Unterlagen, etwa E-Mails von Lieferanten an Spar-Einkäufer, beweisen.
Zu Beginn des Prozesstages sagte Kodek, die BWB sollte sich überlegen, den Verfasser eines anonymen Schriftstücks zu nennen: "Eine anonyme Urkunde verliert an Beweiskraft." Die BWB will jedoch keine Namen bekanntgeben, um die "Lieferanten zu schützen". Auch bei der Befragung eines anderen Einkäufers wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen, für die weiteren Zeugen ist die Entscheidung noch offen.