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Die Finanzausgleichsreform zwischen konkreten Vorschlägen und einem fundamentalen Umbau der Finanzausgleichsarchitektur.
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Immer wieder wird in der laufenden Debatte über das Budget 2016 betont, wie dringlich eine fundamentale Reform des Finanzausgleichs sei. Seit dem Frühjahr diskutieren Vertreter der Gebietskörperschaften in mehreren Arbeitsgruppen über Reformoptionen. Sie können inzwischen auf mehrere Studien zurückgreifen, die nicht nur sehr konkret die drängendsten Strukturdefizite im Finanzausgleich analysieren, sondern auch ganzheitliche Reformansätze entwerfen und bewerten. So gibt es gemeinsame Studien von IHS, KDZ (Zentrum für Verwaltungsforschung), TU Wien und Wifo zur Stärkung der Aufgabenorientierung, zur Vereinfachung des Transferchaos zwischen Bund, Ländern und Gemeinden und zum Nutzen von mehr Kooperation zwischen den Gemeinden. Mehrere ganz aktuelle Studien beleuchten Chancen und Probleme, die zu erwarten sind, wenn Länder und Gemeinden mehr eigene Steuern einheben dürfen. Und soeben exerziert das KDZ in einer neuen Studie für einen konkreten Bereich die bisher noch kaum konkretisierte aufgabenorientierte Mittelverteilung vor. Derzeit werden die Ertragsanteile an den Bundessteuern, die den Gemeinden zufließen, im Wesentlichen nach der Einwohnerzahl verteilt. Das KDZ-Modell sieht dagegen eine aufgabenorientierte Finanzierung der Kinderbetreuung durch die Gemeinden vor. Danach soll ein Teil der Ertragsanteile von Indikatoren für den tatsächlichen Mittelbedarf abhängen: etwa Kinderzahl oder Betreuungsdauer. Auch die Bundeszuschüsse für das laufende Ausbauprogramm sollen stärker an Zielsetzungen gekoppelt werden: etwa die Erhöhung der Betreuungsquote für unter Dreijährige oder den Ausbau der Ganztagsbetreuungsplätze. Dies würde eine zielorientierte Verteilung von Finanzmitteln über den Finanzausgleich ermöglichen.
Natürlich wäre es sinnvoll, eine aufgabenorientierte Mittelausstattung der Gemeinden nicht nur in einem ausgewählten Bereich umzusetzen. Dies wiederum setzt allerdings eine grundlegende Aufgabenkritik voraus: Und auch, dass die Aufgabenzuständigkeiten zwischen den Gebietskörperschaften entflochten werden, dass also das derzeit in vielen Bereichen herrschende Kompetenzwirrwarr beseitigt wird. Zudem ist eine effizientere und effektivere Mittelverwendung zu erwarten, wenn parallel dazu die Gemeinden auch mehr Steuerautonomie erhalten. Diese Wechselwirkungen aufzuzeigen und die aufgabenorientierte Mittelverteilung in eine grundsätzliche Reform der Finanzausgleichsarchitektur einzubetten, ist ein Anliegen der Studie.
Darüber hinaus stellt sich aber auch die Frage, ob nicht die Diskussion über fundamentale Reformen in der Finanzausgleichsarchitektur getrennt von den laufenden Verhandlungen über die regelmäßig neu zu verhandelnde Finanzausgleichsvereinbarung geführt werden sollte. Derzeit wird versucht, die grundsätzlichen strukturellen Reformthemen zusammen mit konkreten detaillierten Verhandlungen über Zahlen und Maßnahmen zu behandeln. Dies birgt die Gefahr, dass nicht zuletzt wegen des zeitlichen Drucks, aufgrund des Auslaufens des Finanzausgleichs Ende 2016 zu einem Abschluss kommen zu müssen, so wie in der Vergangenheit nur punktuelle Veränderungen erreicht werden.

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