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Zivildienstnovelle

Von Thomas Lechner

Politik

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Nicht nur auf Zivildiener im Inland, auch auf die im Ausland einen Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst Leistenden sind im Rahmen der Zivildienstgesetz-Novelle Veränderungen zugekommen. Bisher wurde die den Zivilersatzdienern zustehende Unterstützung vom Innenministerium an die Trägervereine überwiesen, allerdings erst nach Ableistung des Ersatzdienst durch den Zivildienstpflichtigen. Dies machte die Vorfinanzierung durch den entsendenden Verein notwendig, in einigen Fällen kam es zu für die Betroffenen leidvollen Verzögerungen bei den Zahlungen.

Alles neu, jedoch nicht unbedingt einfacher, macht es die mit 1.1.2001 in Kraft getretene Novelle. Dazu Mag. Vogl vom Innenministerium: "Es war ein Anliegen des Gesetzgebers, die Finanzierung des Auslandsdienstes von budgetrechtlichen Bindungen zu befreien, flexibler zu gestalten." So sollen beispielsweise Subventionen privater Institutionen auf möglichst direktem Weg den Trägervereinen und somit den einen derartigen Dienst im Ausland Leistenden zukommen. Aus diesem Grund wurde der Innenminister gesetzlich ermächtigt, einen selbständigen Förderverein ins Leben zu rufen, der die Finanzierung übernimmt."

Skeptischer betrachtet Sascha Kellner, Obmann des Vereins "Gedenkdienst", der im vergangenen Jahr 23 Auslandsdiener entsendete, die Neuerungen: " Es ist für uns schwer vorstellbar, dass sich nur durch die Einschaltung des Fördervereins irgendetwas zum Besseren wenden wird."