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Zogaj-Anwalt gibt nicht auf

Von Katharina Schmidt

Politik

Helmut Blum, der Anwalt der Familie, im Interview. | "Wiener Zeitung": Können Sie die Entscheidung des Innenministers verstehen? | Helmut Blum: Ich kann nicht nachvollziehen, dass über das Bleiberecht am selben Tag entschieden wird, an dem das VfGH-Erkenntnis zugestellt wird. Ich hätte mir gewünscht, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichts vorher analysiert wird. Der Innenminister ist nicht an den VfGH gebunden - es besteht kein rechtlicher Zusammenhang. Man muss es akzeptieren, aber das Beste daraus machen.


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Was heißt "das Beste"? Wie gehen Sie nun weiter vor?

Innerhalb von 14 Tagen werden wir einen Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof stellen. Der VfGH hat klargestellt, dass die Menschenrechte nicht verletzt wurden; jetzt geht es um mögliche Verfahrensfehler. Es wird nicht einfach, aber es ist möglich, dass der VwGH zu einem anderen Ergebnis kommt.

Welche Option gibt es sonst?

Die Bezirkshauptmannschaft muss einen negativen Bescheid zum humanitären Aufenthalt ausstellen. Es reicht ja nicht, wenn das über die Medien mitgeteilt wird. Gegen den Bescheid reichen wir Beschwerde ein und beschreiten den höchstgerichtlichen Weg. Der Abschiebe-Aufschub für Arigona und ihre Mutter gilt nur bis Ende des Schuljahrs. Dass es bis dahin Beschlüsse der Höchstgerichte gibt, ist aber zu bezweifeln.

Wie beurteilen Sie das Erkenntnis des Höchstgerichts?

Es liegt mir fern, die Entscheidung des VfGH zu kritisieren. Es gibt eine Passage, die den Zogajs nichts hilft, aber sehr positiv für andere Familien in dieser Situation ist. Darin wird festgestellt, dass bei besonders berücksichtigungswürdigen Gründen eine Antragsstellung im Inland möglich ist und dass eine Antragsstellung auf humanitären Aufenthalt zulässig ist. Bis jetzt war dies der Behörde überlassen.