Europäische Kommission forciert Umstellung auf elektronische Beschaffung.
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Wien. Vom Kopierpapier bis zum Autobus: Bund, Länder und Gemeinden sowie deren Einrichtungen vergeben jedes Jahr Aufträge im Wert von mehreren Milliarden Euro. Der Beschaffungskatalog umfasst Leistungen fast aller Wirtschaftszweige, angefangen von alltäglichen Gebrauchsgegenständen über Büroausstattung und IT-Dienstleistungen bis hin zu Fahrzeugen und technischen Spezialgeräten, Reinigungs-, Reparatur- und Wartungsarbeiten.
Die Vergabe öffentlicher Aufträge wird durch zahlreiche Vorschriften geregelt, die häufig überarbeitet werden. Am 17. April 2014 traten in der EU neue Vergaberichtlinien in Kraft. Sie müssen innerhalb von zwei Jahren in staatliches Recht umgesetzt werden und sind ab 2018 verpflichtend. Ziele der Novellierung des EU-Vergaberechts sind eine Vereinfachung und Flexibilisierung der Vergabeverfahren, eine Erweiterung der elektronischen Vergabe sowie die Verbesserung des Zugangs für kleine und mittlere Unternehmen zu den Vergabeverfahren.
Was die neuen Direktiven für öffentliche Auftraggeber, Ausschreibungsplattformen und Bieter bedeuten, diskutierten am Donnerstag Behördenvertreter und IT-Experten aus 21 europäischen Ländern bei der 6. E-Procurement-Konferenz der auftrag.at AusschreibungsService GmbH, einer Tochterfirma der Wiener Zeitung GmbH, die Online-Dienste für das Auffinden von und für die Teilnahme an Länder-, Bundes- und EU-Ausschreibungen anbietet.
Der Deutsche Marc Christopher Schmidt von der Europäischen Kommission skizzierte die Ausgangslage: "Öffentliche Ausgaben machen 19 Prozent des Bruttonationalprodukts der EU aus." Hier liege großes Einsparpotenzial. Die Weltbank schätze, dass elektronische Beschaffung ("E-Procurement") zu Kosteneinsparungen von bis zu 13,5 Prozent und damit zur Konsolidierung der Budgets beitragen könne. Für Österreich wird das Beschaffungsvolumen der öffentlichen Hand auf rund 40 Milliarden Euro geschätzt.
"Es geht zu langsam voran"
"E-Notices", "e-Access", "e-Submission", "e-Signature", "e-Invoices" - In den neuen Direktiven wimmelt es nur so von "e"s. Die Vorgabe lautet: kein Papier mehr. Stattdessen sollen elektronische Prozesse die verschiedenen Phasen des Beschaffungszyklus - von der Veröffentlichung der Ausschreibung bis zur Bezahlung - unterstützen.
Einige EU-Länder seien schon gut unterwegs - als Musterschüler gilt Portugal -, und immer mehr Behörden steigen auf elektronische Beschaffung um, aber die Nutzung lasse dennoch noch zu wünschen übrig, so Schmidt: "Es geht zu langsam voran." Die neuen Vergaberichtlinien sollen dazu führen, dass "festgefahrene Prozesse" von modernen, effizienteren Abläufen abgelöst werden.
"Es geht auch um mehr Transparenz", sagte Schmidt und wies auf die am 20. Juni 2014 in der griechischen Hauptstadt Athen stattfindende Konferenz "Smart-Public-Procurement"-Konferenz hin, wo es unter anderem um die Bekämpfung der Korruption in der öffentlichen Beschaffung geht. Weiters werde gerade eine Expertengruppe zum Thema E-Procurement aufgebaut, die im Oktober ihre Arbeit aufnehmen soll, so Schmidt. Die Experten werden sich unter anderem mit dem Zusammenwirken zwischen den verschiedenen elektronischen Ausschreibungssystemen auseinandersetzen.