Die Grünen zielen bei der Reform des Bundespräsidentenamtes auf eine Stärkung des Parlaments.
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Wien. Am Amt des Bundespräsidenten scheiden sich seit seiner Einführung die Geister. Jahrzehntelang als macht- und einfallslos verspottet, mutierte das Amt im Zuge des jüngsten und emotional geführten Wahlkampfs zum möglichen Einfallstor für eine Ein-Mann-Herrschaft. Der Widerspruch zwischen beiden Sichtweisen ergibt sich aus der formalen Machtfülle des österreichischen Staatsoberhaupts, wie es in der Verfassungsreform von 1929 festgeschrieben ist, und der politischen Praxis seit 1945, welche die Amtsinhaber auf die Rolle von Festrednern, Mahnern und Vermittlern verpflichtete.
Dass vor einigen Wochen nun SPÖ und ÖVP mit eigenen Amtsbeschneidungsideen vorgeprescht sind, könnte man als kleine Gemeinheit von Verlierern am neuen Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen sehen, wenn nicht der ehemalige Grünen-Politiker im Wahlkampf selbst über Änderungen laut nachgedacht hätte.
Während SPÖ und ÖVP auf das Verhältnis zur Regierung schielen und - neben einigen monarchischen Versatzstücken - etwa das Recht bei der Ernennung von Spitzenbeamten einschränken wollen, zielen die Grünen auf eine Stärkung des Parlaments ab. Konkret soll der Nationalrat vor allem bei der Regierungsbildung stärker eingebunden werden. Es gehe darum, die Verfassung und die Spielregeln der Republik - in Anspielung auf den aktuellen US-Präsidenten - "Trump-sicher" zu machen, wie Verfassungssprecher Albert Steinhauser bei einem Hintergrundgespräch erläuterte.
Derzeit ernennt der Bundespräsident eine Person seines Vertrauens, die nicht zwingend der Wahlsieger sein muss, zum Bundeskanzler, und sodann - auf dessen Vorschlag - die Minister. Eine formale Einbindung des Parlaments ist nicht vorgesehen. Künftig soll es zu einem "aktiven Zusammenwirken von Bundespräsident, Bundeskanzler-Kandidat und Parlament" kommen.
Letztes Wortfür den Nationalrat
Laut Steinhauser soll das Staatsoberhaupt wie bisher eine Person mit der Regierungsbildung beauftragen, im Anschluss daran soll es aber zu einem öffentlichen Hearing des designierten Kanzlers und der übrigen Kandidaten für ein Ministeramt durch den Hauptausschuss des Nationalrats kommen. Erst dann soll der Bundespräsident die Regierung ernennen und der Nationalrat jedes Regierungsmitglied einzeln bestätigen.
Mit einem öffentlichen Hearing von Kanzler- und Minister-Kandidaten würde zweifellos die Kompetenz der angehenden Regierungsmitglieder genauer unter die Lupe genommen. Auf die Frage, ob eine Regierung ohne ausdrücklichen Auftrag des Bundespräsidenten gebildet werden kann, wenn es - wie bei Schwarz-Blau im Jahr 2000 - eine handlungsbereite Parlamentsmehrheit gibt, bleibt dabei weiter offen. Bewusst, wie Steinhauser anmerkt. Letztlich hänge es eben am Bundespräsidenten, ob er eine Regierung angelobe - oder eben nicht. Mit allen dabei einzukalkulierenden Folgen.
Davon abgesehen wollen die Grünen das Entlassungsrecht des Staatsoberhaupts in Bezug auf die Regierung entsorgen, da es ohnehin das Misstrauensvotum wie auch das Recht der Ministeranklage des Parlaments gibt. Und auch am Recht, den Nationalrat auf Vorschlag der Regierung aufzulösen, will Steinhauser sägen: Dieses soll nur noch zum Tragen kommen, wenn es über "einen längeren Zeitraum" zu keiner Regierung kommt. Wie lange dieser Zeitraum genau sein soll, muss allerdings noch definiert werden.
Festhalten wollen die Grünen am Selbstauflösungsrecht des Nationalrats, allerdings erst nach einem Misstrauensvotum. Damit solle zum einen das Scheitern einer Regierung deutlich gemacht, andererseits eine allzu leichte Flucht in Neuwahlen erschwert (aber nicht verhindert) werden. Entfallen sollen außerdem: die Legitimierung unehelicher Kinder, das Recht auf Auflösung der Landtage oder die Kompetenzen bei Einberufung zu und Beendigung von ordentlichen Tagungen des Nationalrats. Dafür soll der Bundespräsident in einem wesentlichen Punkt eine neue Kompetenz erhalten: Sowohl Staatsoberhaupt als auch Nationalrat sollen Staatsverträge künftig auf ihre Verfassungsmäßigkeit beim Höchstgericht prüfen lassen können. Und zwar vorab. Keinen Klärungsbedarf sehen die Grünen bei der Rolle als Oberbefehlshaber des Bundesheeres und bei der Ernennung von Spitzenbeamten.
Über die Vorschläge habe man sich mit dem Bundespräsidenten ausgetauscht, sagt Steinhauser. Als Nächstes tagt ein Unterausschuss des Verfassungsausschusses am 31. März und am 19. April. Gut möglich, dass es dabei eine Einigung mit der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit gibt. In Kraft treten soll die Änderung erst nach Beendigung der laufenden Amtsperiode des Staatsoberhaupts.