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Zu schönes Österreich

Von Marina Delcheva

Politik

Änderungen im Asylgesetz sollen Österreich unattraktiv für Schutzsuchende machen.


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Wien. Österreich ist zu schön. Künftig soll es, zumindest für Schutz- und Asylsuchende, ein Stück weit weniger schön werden. In seinem aktuellen Gesetzesentwurf sieht das Innenministerium (BMI) eine deutliche Verschärfung des geltenden Asylrechts vor und fordert Asyl auf Zeit und Familiennachzug nur bei Selbsterhalt. Auch in Deutschland, dem derzeit beliebtesten Zielland, wurde die Gesetzeslage für Schutzsuchende deutlich rauer. "Wir wollen jenen Menschen Schutz geben, die ihn brauchen. Was derzeit stattfindet, ist aber oft keine Schutzsuche mehr, sondern die Suche nach dem wirtschaftlich attraktivsten Land", rechtfertigt Innenministerin Johanna Mikl-Leitner den Entwurf.

Dieser wurde am Samstag dem Koalitionspartner SPÖ vorgelegt. Und dort gibt man sich bisher zurückhaltend. SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder sagte am Montag, man müsse sich die Vorschläge "verfassungsrechtlich und verwaltungsökonomisch" ansehen. Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt prüft die rechtliche Umsetzbarkeit des Entwurfs.

200 Asylaberkennungen

Flüchtlinge haben in Österreich zwei Möglichkeiten, Schutz zu bekommen. Der Asylstatus wird jenen zugesprochen, die in ihrer Heimat aufgrund ihrer Ethnie, Religion oder politischen Gesinnung verfolgt werden. Menschen, die zwar nicht verfolgt sind, deren Leben aber etwa wegen eines Bürgerkriegs in Gefahr ist, bekommen subsidiären Schutz. Im Vorjahr haben rund 40 Prozent der 28.000 Asylwerber einen Asylstatus bekommen und 20 Prozent subsidiären Schutz.

Geht es nach dem Innenministerium, soll das Bleiberecht künftig befristet sein. "Die Aufenthaltsberechtigung gilt drei Jahre und wird für eine unbefristete Gültigkeitsdauer verlängert, sofern die Voraussetzungen für eine Einleitung eines Verfahrens zur Aberkennung des Status des Asylberechtigten nicht vorliegen", so der Entwurf, der der "Wiener Zeitung" vorliegt. Derzeit wird Asyl grundsätzlich unbefristet gewährt, subsidiärer Schutz aber für ein Jahr. Allerdings ist eine Aberkennung jederzeit möglich, sobald kein Asylgrund mehr vorliegt. 2014 wurden 400 Aberkennungsverfahren eingeleitet, 200 davon rechtskräftig entschieden. Fast alle standen in Zusammenhang mit Straftaten. So wurde einem Tschetschenen der Status aberkannt, der selbst als Flüchtling kam, sich jetzt aber dem IS in Syrien angeschlossen hat.

Im geplanten Gesetz wird der Zugang nun umgedreht. Das Bleiberecht gilt nur drei Jahre. Wenn sich danach die Lage im Heimatland stabilisiert, soll das Bleiberecht aberkannt werden. Wenn nicht, darf man dauerhaft bleiben. Vorgesehen sind jährliche Lageberichte über die Herkunftsländer. "Dieser Zugang wird sehr stark vom Einzelfall abhängen", sagt der Wiener Rechtsprofessor Gerhard Muzak zur "Wiener Zeitung". Damit würden aber der Verwaltungsaufwand und die Kosten für die Behörden steigen. "Es ist eine unnötige Gesetzesänderung, die weitere Erschwernisse und mehr Aufwand bringt", sagt Angela Brandstätter von der Caritas. Es sei rechtlich fraglich, ob Menschen das Bleiberecht pauschal entzogen werden kann. Etwa jenen, die hier arbeiten und deren Kinder in die Schule gehen. Das Gesetz könnte aber dazu verwendet werden, jene auszuweisen, die keinen Job haben und nicht allein für ihren Unterhalt aufkommen.

Weniger Familiennachzug

Im Vorjahr sind laut BMI-Zahlen 2000 Menschen im Zuge des Familiennachzugs nach Österreich gekommen. Im ersten Halbjahr 2015 wurde 3000 Familienmitgliedern von Asylwerbern und subsidiären Schutzberechtigten die Einreise erlaubt. Geht es nach dem Entwurf, kommt hier künftig eine finanzielle Komponente hinzu. Asylwerber im klassischen Sinn sollen binnen drei Monaten einen Antrag auf Familiennachzug ohne weitere Auflagen stellen dürfen. Subsidiäre Schutzberechtigte sollen künftig statt einem drei Jahre auf ihre Familien warten. Sie müssen ein Mindesteinkommen von 1307 Euro netto sowie 134 Euro pro Kind, eine Sozialversicherung und eine Unterkunft vorweisen.

Dieser Punkt ist rechtlich fraglich. Denn grundsätzlich hat jeder Mensch ein Recht auf ein unversehrtes Familienleben. Zudem glaubt Brandstätter, dass so "viele Familien gezwungen werden, irregular einzureisen und die Schlepperei gefördert wird". Und: Für Schutzsuchende, die kaum Deutsch sprechen und wenig qualifiziert sind, ist es besonders schwer, gut bezahlte Arbeit zu finden. Deshalb landen viele zunächst in der Arbeitslosigkeit und in schlecht bezahlten Jobs. Ein Tellerwäscher verdient in der Praxis selten mehr als 1100 Euro. Diese Menschen werden es sich nicht leisten können, ihre Familien nachzuholen. Und wenn es nach der Innenministerin geht, sich vorher überlegen, ob sie in Österreich um Asyl bitten.