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Zu spät

Von Petra Tempfer

Politik
Karikatur: Daniel Jokesch

Auslandsösterreicher, die ihre Wahlkarten nicht rechtzeitig erhalten, fallen um ihr Wahlrecht um. Das Gesetz schließt eine frühere Zusendung aus.


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Wien. "Habe meine Wahlkarte für die Bundespräsidentenwahl vor ca. einem Monat bestellt und noch nicht bekommen", lautet ein Posting in der Facebook-Gruppe "Austrians in New York". Die Reaktionen darauf sind gewaltig. "Meine ist angeblich seit 7. 11. unterwegs - in der Bronx ist sie aber noch nicht." "Same here." "Bei mir genau dasselbe und mir hat man im Waldviertel auch versichert, es läge an den verspäteten Drucksorten! Bin gespannt, ob ich dieses Mal wählen kann!"

Aus Kanada kommt die Nachricht in einer anderen Facebook-Gruppe, dass die Post nur noch zweimal pro Woche zugestellt werde, wodurch die Wahlkarte zu spät ankam. Das Problem, dass Auslandsösterreicher um ihr Wahlrecht umfallen, weil sie die Wahlkarte zu spät erhalten haben, scheint kein Ausnahmefall zu sein. Eine frühere Zusendung durch das Innenministerium ist jedoch ausgeschlossen. Der Fristenlauf sei gesetzlich vorgeschrieben, heißt es.

Doppelter Postweg

Dem 27-jährigen Laurenz Riklin, der seit September in New York studiert, bleibt dadurch ein Zeitfenster von drei Stunden. "Ich habe am Freitag eine Benachrichtigung von der Post bekommen, dass die Wahlkarte angekommen ist", sagt er zur "Wiener Zeitung". Deswegen konnte er sie erst am Montag holen, "was reichlich spät ist". Die Wahlkarte nach Österreich zu schicken, gehe sich mit Sicherheit nicht mehr aus, Riklin habe daher beim Konsulat nachgefragt, bis wann er seine Karte bringen könne. Die Antwort war: Montagmittag. "Die Post öffnet um 9 Uhr, das Konsulat schließt um 12", sagt Riklin. "Und das Konsulat ist am anderen Ende der Stadt." Es sei ein Wettlauf mit der Zeit gewesen, um vom Wahlrecht Gebrauch machen zu können. Schließlich habe er es geschafft.

Doch nicht jeder hat ein Konsulat in der Nähe. "Und wenn es sich für Wähler in einer Metropole wie New York nicht ausgeht (. . .), dann kann es sich für Menschen in entlegenen oder weiter entfernten Städten schon gar nicht ausgehen", schreibt ein weiteres Mitglied der Facebook-Gruppe "Austrians in New York". "Ich glaube, dass das ein Fehler im Wahlsystem ist, die Fristen müssten angepasst werden an den doppelten Postweg für Wahlkarten."

Das ist laut Innenministerium aber nicht so einfach. Die Wahlkarten werden - so die gesetzliche Frist - vier Wochen vor der Wahl verschickt. Dass sich Wählen dadurch nicht immer ausgehen kann, ist Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) bewusst. "Die Fristen sind sehr knapp", sagt er. Das Ministerium erhalte bei jeder Wahl Zusendungen von Betroffenen vor allem aus Nicht-EU-Ländern, die ihre Stimme per Wahlkarte abgeben wollten - aber nicht konnten, ergänzt Sprecher Karl-Heinz Grundböck. Es gebe aber keine Statistik darüber, wie viele der versendeten Wahlkarten nicht rechtzeitig bei der Wahlbehörde einlangen.

Dass die Fristen verlängert werden, scheint zwar im Bereich des Möglichen, hat doch der Nationalrat im November eine Reform des Wahlrechts beschlossen. Ob eine Verlängerung der Fristen bei den im ersten Halbjahr 2017 geplanten Diskussionen Thema sein wird, lässt man in den Parlamentsklubs aber noch offen. "Wir wollen nichts vorwegnehmen", heißt es etwa von der ÖVP. Kernpunkt sei jedenfalls die Schaffung eines zentralen Wählerregisters.

ÖVP-Klubchef für E-Voting

ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka hatte sich in der Vergangenheit immer wieder für das E-Voting - das Wählen auf elektronischem Weg - nach Vorbild Estlands starkgemacht. Die anderen Parteien waren diesbezüglich aber stets zurückhaltend. In der Bundesverfassung besteht derzeit keine geeignete Rechtsgrundlage dafür.

Tatsache sei, sagt Innenministerium-Sprecher Grundböck, "dass es bei der Briefwahl zweifellos mehr Herausforderungen als bei der persönlichen Wahl in Österreich gibt". Die Schnelligkeit und Zuverlässigkeit des Postsystems des jeweiligen Landes spielten dabei eine wesentliche Rolle. Die österreichischen Behörden hätten aber keinen Einfluss darauf.

Laut Verfassungsjurist Theo Öhlinger wird das allgemeine Wahlrecht nicht beschränkt, solange die Verzögerung des Transportes der Wahlkarte nicht auf österreichische Organe zurückzuführen ist. "Es gibt technische Grenzen", so Öhlinger, "und man kann nicht verlangen, dass der österreichische Staat Kuriere ins Ausland versendet, damit jede Wahlkarte rechtzeitig ankommt."

Der Postweg sei grundsätzlich ein Risiko, auch in Österreich. Dieses gehe jeder ein, der per Brief wählt. Ein gewisses Risiko bestehe freilich immer, "aber dass man zur Wahlurne geht, dabei von einem Auto angefahren wird und daher nicht wählen kann, ist weniger wahrscheinlich".

Für den Wahlakt selbst würde die Tatsache, dass Stimmen aufgrund einer Wahlkarten-Verzögerung nicht mitgezählt werden können, nur dann eine Rolle spielen, "wenn mehr Personen betroffen sind, als die Stimmendifferenz der beiden Kandidaten beträgt", sagt Öhlinger. Bei der später aufgehobenen Stichwahl am 22. Mai waren das 31.026 Stimmen, die Präsidentschaftskandidat Alexander Van der Bellen von Norbert Hofer trennten. Der Verfassungsgerichtshof hob den Wahlgang wegen Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Briefwahlstimmen sowie der vorzeitigen Ergebnisweitergabe auf.

Die FPÖ hatte die Wahl angefochten. Der zweite Termin für die Bundespräsidenten-Stichwahl wurde wegen fehlerhafter Kuverts für die Wahlkarten von 2. Oktober auf 4. Dezember verschoben. Der Klebstoff hielt nicht. Dass bei der Wahl am Sonntag die Zahl der betroffenen Briefwähler eine Wahlanfechtung rechtfertigen würde, kann sich Öhlinger nicht vorstellen.

Bei der Bundespräsidentenwahl am 22. Mai, also der ersten Stichwahl, wurden dem Innenministerium zufolge 885.437 Wahlkarten ausgestellt. 846.506 davon blieben im Inland, 38.931 wurden ins Ausland verschickt. Insgesamt waren 6.382.507 Personen wahlberechtigt. Bei der Wahl am Sonntag sind aufgrund der Aktualisierung der Wählerverzeichnisse bereits 6.399.572 Menschen wahlberechtigt. Die Zahl der Auslandsösterreicher, die sich in der Wählerevidenz registrierten, stieg dabei auf rund 57.000 an.

Der Klebstoff hält

Diese Zahl ist dennoch relativ niedrig, wenn man bedenkt, dass rund 300.000 Österreicher im Ausland leben - der Großteil in Deutschland, gefolgt von der Schweiz und den USA. Das Problem ist laut Irmgard Helpersdorfer, Generalsekretärin des Vereins "Auslandsösterreicher-Weltbund", dass nur jene automatisch eine Wahlkarte zugeschickt bekommen, die für ein zehnjähriges "Abonnement" vermerkt sind. Sind sie das nicht, müssen sie sich bei jeder Wahl in die Wählerevidenz eintragen lassen.

Der Verein appelliere zwar an so viele Auslandsösterreicher wie möglich, zu wählen, sagt Helpersdorfer - anders als etwa in der Schweiz seien diese aber nicht verpflichtet, ihre Adresse zu melden. Das mache die Kontaktaufnahme schwierig. Dennoch steige die Zahl der Auslandsösterreicher, die wählen, an.

Ein Mitglied der Facebook-Gruppe "Austrians in New York" wird nun endlich auch darunter sein, wie in einem Kommentar zu den Wahlkarten zu lesen ist. "Diesmal kam sie an, zum allerersten Mal", schreibt die Userin. "Das Kuvert war aber so stark zugeklebt wie für die Ewigkeit. Hab’s kaum aufgebracht und hatte demnach Schwierigkeiten, es wieder zu verkleben."

Die Möglichkeit der Briefwahl existiert seit 1990 in Österreich. 2007 wurde diese erleichtert, seitdem erfolgt sie mit Wahlkarte. Die Bestätigung der korrekten Abgabe erfolgt durch die eigene Unterschrift, früher musste ein zweiter österreichischer Staatsbürger diese bestätigen. Mit der Wahlkarte können Wähler unabhängig von ihrem Hauptwohnsitz ihre Stimme abgeben. Sie kann online beantragt werden und wird zugeschickt. Gewählt wird, indem man die Wahlkarte per portofreiem Postversand an die Bezirkswahlbehörde schickt oder bei einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat oder österreichische Einheit) abgibt. Die Beantragung ist ab dem Tag der Wahlausschreibung (circa acht Wochen vor der Wahl) möglich. Die Versendung der Wahlkarten durch die Gemeinden erfolgt vier Wochen vor dem Wahltag, sobald die amtlichen Stimmzettel gedruckt sind.

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