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Zu zaghafter Schritt

Von Rosa Eder-Kornfeld

Wirtschaft

Mehr Regulierung der Finanzmärkte, aber immer noch zu wenig


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Am 22. Juli 2013 trat in Österreich das AIFMG (Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz) in Kraft. Manager Alternativer Investmentfonds (Hedgefonds, Immobilienfonds, Venture-Capital-Fonds, Private-Equity-Fonds) haben nun ein Jahr lang Zeit, einen Konzessionsantrag bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) zu stellen oder sich zumindest registrieren zu lassen. Die FMA schätzte zuletzt die Zahl der Manager, die in Österreich konzessioniert werden könnten, auf 50.

Das Gesetz baut auf einer EU-Richtlinie auf, nach der Verwalter alternativer Investmentfonds unionsweit beaufsichtigt und harmonisiert reguliert werden. Hintergrund für die Richtlinie war der Zusammenbruch der US-Invesmentbank Lehman Brothers am 15. September 2008, der das weltweite Finanzsystem in eine tiefe Krise stürzte. Bereits kurz danach, im November 2008, wurde bei einem Treffen der G20-Staaten in Washington eine stärkere Reglementierung von bisher unregulierten Finanzprodukten vereinbart. Künftig sollten "alle Marktteilnehmer, alle Produkte und alle Märkte wirklich überwacht und reguliert werden", wie die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel damals betonte.

"Das AIFMG schließe eine breite Lücke, sei aber dennoch nur ein erster zaghafter Schritt zur Regulierung der Finanzmärkte, sagt Josef Zuckerstätter, Finanzmarktexperte der Arbeiterkammer Wien,

Zuckerstätter kritisierte am Freitag in einem Hintergrundgespräch mit Journalisten, dass sich die Regulierung auf die Manager und Organisatoren von Alternativen Investmentfonds beschränke und es keine beziehungsweise wenige Vorschriften für die zu regulierenden Finanzprodukte gebe. Weiters sei das großzügige Zulassen des Vertriebs von AIFs aus Drittstaaten an Privatanleger nicht annehmbar. Bei Fonds aus Drittstaaten sei die Prüfung durch die FMA auf die formale Richtigkeit beschränkt, bei Aufsicht und Haftung sei die FMA ausgeschlossen. Was die AK noch stört: Bei Übernahmen von Unternehmen durch private Equity- beziehungsweise Venture Capital-Fonds ist die Regulierung auf größere Unternehmen beschränkt. Zuckerstätter: "Erfasst werden nur Übernahmen von Unternehmen, die mindestens 250 Mitarbeiter haben und über einen Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro verfügen oder deren Bilanzsumme 43 Millionen Euro übersteigt. Damnach sind erneut immerhin 67 Prozent der Beschäftigten in Europa durch diese Regelung nicht geschützt." Zudem müsse klar definiert werden, wie die betroffenen Arbeitnehmer zu informieren seien.