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Polizeidienst ist für Zivildiener tabu. | Fekter lockt mit neuer Regelung. | Polizei-Bewerber müssen nachdienen. | Wien. Das Tragen von Waffen ist ihnen für immerhin 15 Jahre gesetzlich verboten. Auch dürfen sie bis zu ihrem 50. Lebensjahr keinem Wachkörper wie etwa der Polizei angehören. Sind Zivildiener Bürger zweiter Klasse?
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Nicht, wenn sie ihre Meinung ändern. Dies sieht zumindest eine Novelle des Zivildienstgesetzes vor, die Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) demnächst in Begutachtung schicken wird. Demnach sollen junge Männer, die meist als 18- oder 19-Jährige den Wehrersatzdienst geleistet, sich später aber umentschieden haben, den Präsenzdienst nachholen dürfen. "Bisher konnte ein Zivildiener nur während der neunmonatigen Dienstzeit zum Bundesheer wechseln", erklärt Ministeriums-Sprecher Martin Brandstötter. "Nachher war das nicht mehr möglich."
Der Vorschlag sehe daher die Möglichkeit für Ex-Zivildiener vor, ihre einst - vielleicht unüberlegt oder aus praktischen Gründen - getroffene Entscheidung gegen den Dienst an der Waffe zu revidieren. Immerhin dürften sich die verspäteten Rekruten die volle Dienstzeit in der Kaserne sparen - und statt sechs Monaten lediglich vier "nachdienen".
Die Frage habe sich laut Brandstötter erst in letzter Zeit ergeben, nachdem die Polizei ihre Werbemaßnahmen verstärkt hatte. Dabei sei erst im Zuge der Bewerbung so mancher Anwärter draufgekommen, dass der Job für ihn wegen seiner Zivildiener-Vergangenheit gar nicht in Frage kommt.
Zivildienst bleibt
"Es melden sich immer wieder junge Männer, die Polizisten werden wollen", sagt der Sprecher. "Die würden sich wirklich sehr freuen." Außerdem würden diese Bewerber ein interessantes Potenzial darstellen. Um allerdings die Pläne der Innenministerin umsetzen zu können, ist man auf die Zustimmung des Bundesheeres angewiesen. Im Büro von Verteidigungsminister Norbert Darabos (SPÖ) wollte sich aber bis zuletzt niemand dazu äußern.
Erstmals in ein Regierungsprogramm aufgenommen wurde die Etablierung des Zivildienstes 1971, beschlossen wurde das Gesetz drei Jahre später. Bis dahin hatten "Wehrdienstverweigerer" im Bundesheer einen Dienst ohne Waffe abzuleisten. Dafür mussten sie eine drei Monate längere Dienstzeit auf sich nehmen. Zunächst dauerte der Wehrersatzdienst, der im Rettungs- und Sozialwesen abgeleistet wird, noch 14 Monate, erst in den vergangenen Jahren wurde er auf 9 Monate reduziert.
Bis vor etwas mehr als 10 Jahren mussten Zivildiener vor einer Kommission sogar eine "Gewissensprüfung" ablegen und den Nachweis erbringen, weshalb sie den Dienst an der Waffe ablehnen. Seither reicht eine entsprechende Erklärung.
Die Frage, ob man diese obligatorische Gewissenserklärung angesichts der angekündigten Zivilrechts-Reform nicht ersatzlos streichen könnte, ist im Innenministerium wiederum kein Thema. "Der Zivildienst ist und bleibt ein Wehrersatzdienst", betont Brandstötter. An den Grundsätzen werde "sicher nicht gerüttelt".
Heftige Kritik an der neuen Regelung kommt indessen von FPÖ und den Grünen. Während Letztere das Nachholen des Bundesheeres als "zynisch und diskriminierend" bezeichneten, lehnte die FPÖ die Idee als "nicht nötig" ab. Einzig das BZÖ äußerte sich positiv.