Das Modell der "Abfertigung neu" bringe gleichermaßen Vorteile für Arbeitnehmer wie für die Unternehmen. Dieser Ansicht ist die 1990 gegründete Vereinigte Pensionskasse AG.
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Das neue Abfertigungsmodell, auf das sich bereits die SPÖ-ÖVP-Regierung verständigt hatte, schaffe "gleiches Recht für alle", meinte gestern Heinz Behacker, Vorstandvorsitzender der Vereinigten Pensionskasse. Sie wickelt die betriebliche Mitarbeitervorsorge von Unternehmen wie der Luftraumüberwachung Austro Control, des Arbeitsmarktservice, der OMV etc. ab. Die Einführung der "Abfertigung neu" wäre eine "zeitadäquate Änderung". Die Arbeitsverhältnisse würden immer flexibler. Anwartschaften des Arbeitnehmers, die nicht verfallen, sollten daher eine "sozialpolitische Herausforderung" sein.
Alle Erwerbstätigen, unabhängig von Dauer und Verlauf ihrer Beschäftigung, könnten künftig eine Abfertigung erhalten. Nach der bisherigen (1921 im Angestelltengesetz festgeschriebenen) Regelung besteht nach einer dreijährigen ununterbrochenen Dienstzeit ein Abfertigungsanspruch. Bei einem Jobwechsel könnten künftig erworbene Ansprüche mitgenommen werden, bei Selbstkündigung bleibe das Geld in der Pensionskasse.
Die Option Abfertigung oder Abfertigungspension entlastet zudem die Unternehmen: Hohe Abfertigungen müssten nicht mehr auf einmal finanziert werden. Unklar ist aber u.a. noch die entscheidende Frage, ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer frei wählen werden können. Offen ist auch noch die neue Wartefrist auf einen Abfertigungsanspruch.
Das neue System sollte im zweiten Halbjahr 2001 beschlussfertig sein und bereits per 1. Jänner rückwirkend gelten, rechnet die Vereinigte Pensionskasse. Die "Abfertigung neu" könne mit 2002 in Kraft treten, meinte jedoch der Obmann des ÖVP-nahen Arbeiter- und Angestelltenbundes, Werner Fasslabend.