Einigung bei Kollektivvertrag für Sozialwirtschaft bedeutet Mehrkosten für Länder und Gemeinden.
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Es war ein steiniger Weg zum Abschluss. Vier Verhandlungsrunden und eine Großdemo vergangene Woche inklusive Streikdrohungen gingen der Einigung in der Nacht auf Donnerstag voraus. Doch nun steht fest, welche Arbeitsbedingungen der Kollektivvertrag für die Sozialwirtschaft künftig vorschreiben wird. Vereinbart wurde eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 8 Prozent ab Jänner, mindestens aber 175 Euro, für alle. Für die unterste Einkommensgruppe bedeutet das ein Plus von 10,2 Prozent - ein Drittel der Beschäftigten dürfte von diesem Mindestbetrag profitieren. Teilzeitgehälter werden anteilsmäßig angepasst.
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Die Arbeitnehmerseite wollte im Vorfeld noch deutlich mehr, Forderungen von einem Plus von 15 Prozent standen im Raum. Am Donnerstag zeigt man sich allerdings zufrieden. "Es ist ein realistischer Abschluss und ein guter Abschluss. Sonst hätten wir nicht zugestimmt" sagt Michaela Guglberger, Verhandlerin auf der Seite der Gewerkschaft vida, im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Die Inflation sei damit abgedeckt, die Kaufkraft der Beschäftigten gestärkt, vor allem in den unteren Gehaltsstufen.
Zivildienst künftig als Vordienstzeit angerechnet
Abgesehen von höheren Gehältern werden die Arbeitnehmer von weiteren Neuerungen profitieren: So können etwa Zivildienst und ein Freiwilliges Soziales Jahr künftig als Vordienstzeit angerechnet werden, "sodass junge Beschäftigte schneller ein höheres Gehalt bekommen", erklärt Guglberger. Außerdem gibt es Verbesserungen bei den Umstufungen in höhere Gehaltsklassen nach Ausbildungen sowie fünf Tage Freistellung bei der Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung für Lehrlinge.
Wie vielen Beschäftigten die Änderungen genau zu Gute kommen, ist schwer zu sagen, Schätzungen gehen von rund 130.000 aus. Weder Gewerkschaften noch der Sozialwirtschaft Österreich auf der Arbeitnehmerseite liegen konkrete Zahlen vor. Denn einerseits gebe es rund 85.000 Beschäftigte bei Organisationen, die dem Verband angehören und vom Kollektivvertrag direkt umfasst sind, erklärt Walter Marschitz, Geschäftsführer der Sozialwirtschaft Österreich. Das sind etwa das Hilfwerk, die Volkshilfe oder die Lebenshilfe. Durch Satzungen würden aber auch tausende andere Beschäftigte in den Bereichen Pflege, Kinder- und Behindertenbetreuung, arbeitsmarktpolitischen Dienstleistungen oder Flüchtlingshilfe unter den gleichen Bedingungen arbeiten.
Gar nicht umfasst sind Personen, die in Sozialberufen im Öffentlichen Dienst arbeiten, beispielsweise Pflegerinnen in öffentlichen Krankenhäusern, deren Gehälter in der Beamtenlohnrunde verhandelt werden. Aber auch Privatkliniken und Ordensspitäler haben eigene Kollektivverträge.
Die Kosten für die höheren Gehälter wird indirekt zu einem großen Teil die öffentliche Hand tragen. Die meisten der umfassten Träger und Vereine seien Non-Profit-Organisationen, die ihre Leistungen Bund, Ländern und Gemeinden anbieten, erklärt Guglberger. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Gemeinde einen privaten Verein mit der Nachmittagsbetreuung an einer Schule beauftragt.
Gemeinden auf höhereKosten vorbereitet
Auf Seite der Gemeinden blickt man den erwartbaren Mehrkosten relativ gelassen entgegen, man habe bereits in der Erstellung der Budgets mit Steigerungen in diesem Bereich gerechnet, heißt es vom Gemeindebund. Welche Kosten durch die Gehaltserhöhungen nun tatsächlich auf die Gemeinden zukommen, könne man allerdings nicht beziffern, inflationsbedingt würden die Leistungen insgesamt teurer werden. Zur Gänze könnten die Gemeinden diese Kostensteigerungen allerdings nicht tragen, sagt ein Sprecher des Gemeindebundes, auf Eltern könnten daher beispielsweise höhere Beiträge für die Nachmittagsbetreuung zukommen.