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Zukunftsmodell Zypern-Rettung?

Von Xxxx Xxxx

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Erhard Fürst war Leiter der Abteilung Industrie- und Wirtschaftspolitik in der Industriellenvereinigung.

Kostenbeteiligung von Eigentümern und Gläubigern bei Schieflagen von Banken ist ein zukunftsweisender Schritt, der zur Regel werden muss.


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Auf den ersten Blick stellt die Rettung Zyperns vor einem unkontrollierten Banken- und Staatsbankrott ein weiteres Beispiel für das schlechte Krisenmanagement der EU und insbesondere der Eurozone dar. Im Rückblick wird sie sich allerdings möglicherweise als Meilenstein für die langfristige Stabilisierung der Eurozone erweisen.

Ein Grundproblem der Krise im Euroraum ist einerseits die enge Verknüpfung zwischen öffentlicher Verschuldung und Bankenkrise und andererseits die enorme Verflechtung grenzüberschreitender Banken untereinander. Banken sind in der Regel überdurchschnittlich bei der Finanzierung des Landes engagiert, in dem sie ihren Sitz haben. Eine exzessive Staatsverschuldung führt zu höheren Zinsen und damit zu einem Wertverlust der Anleihen in den Bankportefeuilles. Die damit einhergehenden Bilanzverluste der Banken zwingen zu Rettungsaktionen durch den Staat, wodurch die Bonität des Landes und der Wert der von ihm begebenen Anleihen sinken.

In Ländern wie Irland, Spanien und Zypern hat die Krise ihren Ausgang nicht von der hohen Staatsverschuldung, sondern von Problemen im Bankensektor genommen, zu deren Lösung sich der Staat massiv zusätzlich verschulden musste. Zypriotische Banken etwa waren massiv bei griechischen Banken engagiert und mussten erhebliche Verluste bei ihren Forderungen hinnehmen. Am Ende des Tages ist das Bild dasselbe: Bankenkrise und öffentliche Verschuldungskrise bilden einen Teufelskreis.

Um diese negative Spirale zu durchbrechen, müssen neue Wege zur Finanzierung der Stabilisierungs-, Neustrukturierungs- und gegebenenfalls Schließungskosten von Problembanken gefunden werden. Das kann nur über eine Kostenbeteilung von Eigentümern und Gläubigern der betroffenen Banken geschehen, eine Selbstverständlichkeit bei Insolvenzen "normaler" Unternehmen. Die verbleibenden Kosten müssen - in einer künftigen Bankenunion - fair zwischen den Euroländern aufgeteilt werden.

Zu den Gläubigern von Banken und damit Zahlern im Insolvenzfall zählen nicht nur Besitzer von Anleihen dieser Banken, sondern alle, die den Banken Geld geborgt haben, von den kleinen Sparern bis zu Großeinlegern. Aus guten Gründen sind EU-weit Einlagen bis 100.000 Euro garantiert. Dass die Finanzminister der Eurozone eine von Zypern vorgeschlagene Verletzung dieser Regel auch nur ventiliert haben, war ein schwerer politischer Fehler.

Kostenbeteiligung von Eigentümern und Gläubigern bei Bankschieflagen ist jedenfalls ein zukunftsweisender Schritt, den man das erste Mal nur bei einem kleinen Land setzen konnte, der aber zur Regel werden muss. Dadurch werden Verantwortung und Haftung zur Deckung gebracht und die Geschäftspartner der Banken animiert, sich intensiver mit der Bonität ihrer Kreditinstitute zu beschäftigen. Zusammen mit einer leistungsfähigen Bankenregulierung und -überwachung werden die Banken gezwungen sein, sich solider aufzustellen und riskante Geschäftsmodelle zurückzufahren.