Arbeitsminister Kocher hat geblockte Variante im Auge. Beamtenversicherung geht gewährt häufig Freizeit.
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Die zahlreichen Anträge von Bediensteten der Sozialversicherungsträger auf Altersteilzeit haben diese versteckte Form von Frühpensionen in den Fokus gerückt. Während in der Sozialversicherung als Folge der Fusionen mehr als 700 solcher Anträge gestellt wurden, haben Verschärfungen allgemein für Arbeitnehmer und Betriebe den Andrang auf die Altersteilzeit deutlich gebremst.
Nach jüngsten Daten des Arbeitsmarktservice (AMS), über das die Unterstützungszahlungen für Betriebe abgewickelt werden, gab es heuer mit Stand August für 37.068 Beschäftigten Altersteilzeitgeld. Das waren knapp 3.400 weniger als im Vorjahr, wie aus der Statistik, die der "Wiener Zeitung" vorliegt, hervorgeht. Im Jänner 2019 waren noch knapp 45.000 Personen in Altersteilzeit.
Hauptgrund für den Rückgang ist eine Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen. Männer können Altersteilzeit nach einer Anhebung in zwei Schritten seit 2020 erst ab 60 Jahren statt davor mit 58 Jahren nützen, bei Frauen ist das ab 56,5 Jahren möglich - und zwar jeweils für maximal fünf Jahre. Mit reduzierter Arbeitszeit können Beschäftigte somit schrittweise den Ruhestand antreten, Unternehmen erhalten einen Teil der Kosten durch das AMS abgegolten. Seit dem Jahr 2000 sind für die Altersteilzeit in Summe mehr als sieben Milliarden Euro an Kosten für die öffentliche Hand angefallen.
Während die Zugangshürden grundsätzlich angehoben wurden, zeigen sich manche Sozialversicherungsträger sehr großzügig bei der Altersteilzeit. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass Beschäftigte die Arbeitszeit um mindestens 40 und maximal 60 Prozent reduzieren. Wobei es zwei Varianten gibt: Entweder die Wochenarbeitszeit wird reduziert oder das Modell kommt in Form einer Blockvariante, bei dem zuerst voll weitergearbeitet wird und anschließend bis zu maximal zweieinhalb Jahre Freizeit konsumiert werden kann. De facto tritt man damit früher in den Ruhestand. Bei dieser Variante muss der Betrieb allerdings eine Ersatzarbeitskraft einstellen.
Reformüberlegungen bei Arbeitsmarktpaket
Genau diese Blockvariante hat nun Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) auch im Zuge der für 2022 geplanten Reform des Arbeitsmarktes und des Arbeitslosengeldes ins Visier genommen. Überlegungen dazu seien "Teil des Gesamtpakets", wurde der "Wiener Zeitung" im Arbeitsministerium erläutert. Ob und wenn ja, welche Änderungen bei der Altersteilzeit kommen, darüber hält man sich aber noch bedeckt. Ziel bleibt, das Reformpaket für den Arbeitsmarkt im ersten Quartal 2022 fertig zu schnüren, wenngleich Kocher schon hingewiesen hat, dass es sich aufgrund der Pandemie verzögern könnte.
Im August haben knapp 8.900 der gut 37.000 Beschäftigten in Altersteilzeit die Blockvariante gewählt. Mit dieser Form werden allerdings die Bemühungen um eine Erhöhung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters unterlaufen. Die Blockvariante ist für Unternehmen unattraktiver, weil das AMS dabei nur 50 Prozent des Kostenaufwands übernimmt und eine Ersatzarbeitskraft kommen muss. Hingegen werden den Firmen bei der Altersteilzeit mit geringerer Wochenarbeitszeit 90 Prozent des Aufwandes ersetzt.
In der Sozialversicherung fällt auf, dass gerade die ÖVP-dominierten Anstalten besonders großzügige Freizeitregelung gewähren, wie Neos-Sozialsprecher Gerald Loacker im Zuge einer parlamentarischen Anfrage an den Sozialminister herausgefunden hat. Bedienstete in der seit 2020 fusionierten Versicherungsanstalt für Beamte und Eisenbahner waren demnach privilegiert bei den Arbeitszeitregelungen in der Altersteilzeit. Einem Anteil von 93 Prozent Freizeit stand ein Arbeitsanteil von sieben Prozent gegenüber. In der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen, in der Gewerbetreibende und Bauern zusammengelegt wurden, lautete das Verhältnis 91 Prozent Freizeit zu neun Prozent Arbeit.
Eine kürzere Arbeitsphase ist nach Auskunft des AMS zulässig. Das jeweilige Unternehmen verzichtet dann eben auf die entsprechende Arbeitsleistung des Bediensteten und muss die Kosten dafür tragen. Zum Vergleich: bei der Österreichischen Gesundheitskasse, in der die neun Gebietskrankenkassen ab Anfang 2020 fusioniert wurde, war das Verhältnis Freizeitphase-Arbeitsphase mit 48 zu 52 Prozent fast ausgeglichen.