Zum Hauptinhalt springen

Zur Nachhaltigkeit des Pensionssystems

Von Helmut Ivansits

Gastkommentare

Wird der "Pensionsautomatismus" eingeführt, wird weiterhin die demografisch bedingte Zunahme der Pensionsaufwendungen mit Pensionskürzungen finanziert. In seinem Beitrag für die "Wiener Zeitung" am 9. Juni 2008, Seite 12, ist Professor Theodor Tomandl für die Einführung eines "Nach-haltigkeitsfaktors" in der gesetzlichen Pensionsversicherung (PV) eingetreten.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 17 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Seiner Ansicht nach rechtfertige die steigende Lebenserwartung eine automatische Anpassung von Pensionen und Einnahmen. Der Anteil der Bundesmittel am Bruttoinlandsprodukt (BIP) für die gesetzliche PV werde von 2,3 Prozent im Jahr 2005 auf

4 Prozent im Jahr 2035 wachsen. Es handle sich um einen finanziellen Mehrbedarf, dessen Deckung nicht erst nach dem Jahr 2020, sondern möglichst bald angegangen werden müsse.

Dieser leider weit verbreiteten Auffassung möchte ich widersprechen. Beim Anstieg der Bundesmittel zur PV wird nämlich übersehen, dass die Pensionsreformen in den Jahren 2003 und 2004 durch die sogenannte Harmonisierung die Belastung des Bundesbudgets im Bereich der Beamtenpensionen kräftig verringert haben. Diese Einsparungen müssen selbstverständlich berücksichtigt werden, wenn die wirkliche Budgetbelastung durch die gesetzliche Altersvorsorge thematisiert wird.

Bei einer Gesamtbetrachtung steigt der Anteil der Bundesmittel für die gesetzliche Altersvorsorge am BIP von 4,2 Prozent im Jahr 2005 auf 5,4 Prozent im Jahr 2035. Zieht man davon die Steuern der Pensionisten ab, so steigt der effektive Anteil des Bundes an den Pensionsaufwendungen von 2,1 Prozent auf lediglich 3,1 Prozent.

Das bedeutet, dass der Anstieg nicht wie behauptet 1,7 Prozentpunkte, sondern nur 1 Prozentpunkt beträgt. Unterstellt man, der Bund würde die zusätzliche Belastung zur Gänze auf die Beitragszahler überwälzen, wäre hierfür eine Beitragsanhebung um 2,5 Prozentpunkte notwendig.

Hinter diesen Zahlenreihen verbirgt sich ein Sachverhalt, der bedauerlicherweise im wissenschaftlichen und politischen Diskurs kaum vorkommt. Im Jahr 2035 werden voraussichtlich statt 2,1 Millionen rund 3,1 Millionen Pensionen ausbezahlt, während die Zahl der Beitragszahler bloß um 250.000 wachsen wird (siehe Pensionskommission 2008).

Angesichts dieser Entwicklung drängt sich die Frage auf, wie es überhaupt möglich ist, das alles mit nur einem Prozentpunkt des BIP zu finanzieren - zumal sich bis zum Jahr 2050 die Situation noch weiter verschärfen (weitere 200.000 Pensionen kommen dazu) und dennoch der Anteil der Bundesmittel sogar auf nur 1,7 Prozent des BIP sinken wird. Das liegt um 0,4 Prozentpunkte unter dem heutigen Wert!

Die Antwort darauf ist einfach, zugleich aber auch sozialpolitisch bestürzend: Die Pensionskommission weist für das Jahr 2006

eine "Ersatzrate" (Pension im Verhältnis zum letzten Erwerbseinkommen) von 50 Prozent aus, bis zum Jahr 2035 wird diese auf

41 Prozent und bis zum Jahr 2050 auf 35 Prozent fallen. Das bedeutet, dass das Bruttopensionsniveau bis 2050 um beinahe ein Drittel sinken wird.

In Wahrheit wird die demografisch bedingte Zunahme der Pensionsaufwendungen mit Pensionskürzungen finanziert. Mit der Einführung des "Pensionsautomatismus" in Österreich würde dieser Weg fortgesetzt und die Lebensstandardsicherung im Alter verlassen werden.

In Wahrheit spielt man damit der Versicherungswirtschaft in die Hände. Ärgerlich ist, dass dabei zumeist so getan wird, als ob die private Altersvorsorge - mit ihrer Hilfe soll ja bekanntlich die künftige "Sicherungslücke" geschlossen werden - gratis wäre.