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Zur Zusammenarbeit verurteilt

Von Walter Hämmerle

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Opposition zu sein, macht hierzulande gemeinhin wenig Spaß, außer die Regierung will unbedingt etwas.


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Was verbindet Heinz-Christian Strache, Josef Bucher und Werner Kogler (diesen in Vertretung von Eva Glawischnig)? Nichts, außer dass sich die Klubchefs von FPÖ, BZÖ und Grünen das Oppositionsschicksal teilen.

Dieses Los verurteilt zur Zusammenarbeit, auch wenn man einander ansonsten im politischen Alltag mit aufrichtiger Abneigung begegnet. Was bei Blau, Orange und Grün ganz unzweifelhaft der Fall ist.

Nun bot sich für die Opposition die Chance auf einen großen Wurf. Die Regierung brauchte die Stimmen zumindest einer der drei Oppositionsparteien, um das Bankgeheimnis zu lockern. Notwendig dafür waren zumindest 122 Stimmen. Im 183-köpfigen Nationalrat kommen SPÖ und ÖVP gemeinsam auf 108, die Blauen stellen 35, das BZÖ 21, die Grünen 19 Mandatare.

Diese Konstellation bot der Opposition die rare Gelegenheit, die Regierungsmehrheit zu Zugeständnissen zu zwingen, die ansonsten wohl kaum zu erreichen wären. Das Zauberwort dafür heißt Junktim (von lat. iunctum, "verbunden"), also die Verknüpfung von eigentlich unzusammenhängenden Materien. Keine sehr elegante Methode der politischen Interessendurchsetzung, aber dafür effizient.

Voraussetzung dafür ist jedoch ein pragmatischer Zugang zu Politik - und/oder die Überzeugung, dass die Lockerung des Bankgeheimnisses richtig ist.

Die Freiheitlichen waren von Anfang an aus dem Spiel, wollen sie doch als einzige Partei dem heißgeliebten Bankgeheimnis die Mauer machen. Blieben BZÖ und Grüne. Die Ausweitung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofes war ihr kleinster gemeinsamer Nenner für ein Ja zu den Regierungsplänen. Allein, die Regierung blieb hart - und muss nun versuchen, bis September einen für die OECD annehmbaren Kompromiss zu finden.

Erfolge der Opposition sind in Österreich dünn gesät - kein Wunder angesichts des hiesigen Hangs zu großen Koalitionen. 1994 jedoch war die politische Konstellation der heutigen recht ähnlich: SPÖ und ÖVP hatten ihre Zweidrittelmehrheit verloren und benötigten die Opposition für die Änderung des Bundesverfassungsgesetzes im Hinblick auf den EU-Beitritt. FPÖ, Grüne und LIF konnten damals die starke Stellung des EU-Hauptausschusses herausverhandeln, samt Stellungnahmerecht.

Ambivalent zu bewerten ist die Abschaffung der Zwei-Drittel-Erfordernis bei Schulgesetzen 2005, als die SPÖ der schwarz-blauen Regierung die Hand reichte: Beide Seiten achteten darauf, dass die je eigenen Prioritäten trotzdem nur mit Verfassungsmehrheit zu knacken sind, etwa Schulgeldfreiheit und differenziertes Schulsystem.

Auch für das Ja der SPÖ zum Sicherheitspolizeigesetz kam Schwarz-Blau/Orange der SPÖ entgegen, etwa in Fragen der Rasterfahndung. Schlussendlich hatte aber auch die Gusenbauer-SPÖ so kurz vor der Wahl 2006 Interesse daran, sich als Partei von Law&Order zu präsentieren.

"Grundsätzlich blieben aber die Junktimierungen früher eher im Rahmen ein und derselben Materie", erinnert sich der langjährige ÖVP-Klubdirektor Werner Zögernitz. "Themenübergreifende Verknüpfungen, wie sie jetzt geschehen sind, sind ein neues Phänomen." Die Opposition schläft eben nicht.