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Internationale Rechnungslegung in der Krise. | Große Differenzen bei Firmenwerten und Immobilien. | Wien. Durch die Krise der Finanzmärkte kommen auch die internationalen Bilanzierungsregeln ins Gerede. In den letzten Jahren sind immer mehr heimische Konzerne dazu übergangen, ihre Konzernabschlüsse nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen zu erstellen. Ihre Jahresabschlüsse sind somit international vergleichbar - und das sei ein Vorteil für die Anleger und Kreditgeber, so dachte man.
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Das Eigenkapital in den Konzernabschlüssen nach IAS-Regeln (International Accounting Standards) ist in vielen Fällen höher als nach dem heimischen Unternehmensgesetzbuch (UGB).
Impairment Test
Die traditionelle Praxis nach österreichischem Konzernrechnungslegungsrecht schreibt die Firmenwerte von den Eigenkapitalständen sofort ab, schließlich sind die zukünftigen Gewinne ja noch nicht realisiert. In der Konzernbilanz nach internationalen Kriterien ist hingegen der Firmenwert in der Bilanz zwingend zu aktivieren, eine Abschreibung erfolgt nur bei einem Wertverfall. Zu jedem Bilanzstichtag hat die Gesellschaft einen "impairment test" zu machen, ob ein solcher Wertfall eingetreten ist. Gerade dieser Fall wird jetzt häufig eintreten. Während in guten Zeiten internationale Konzernabschlüsse höhere Eigenkapitalwerte als nach österreichischen Bilanzierungsregeln ausweisen, dreht sich dieser Vorteil in Krisenzeiten um: Die Verluste sind nach den internationalen Regeln höher, die Verunsicherung der Anleger auf den internationalen Finanzmärkten verstärkt sich. Aber nicht nur für Firmenwerte, auch für Immobilienvermögen gibt es bedeutende Unterschiede.
Im österreichischen Unternehmensrecht gilt der traditionelle Grundsatz: "Ein Kaufmann darf sich nicht reicher machen, als er ist. Verluste sind sofort in der Bilanz zu zeigen, während Gewinne erst bei Realisation auszuweisen sind."
Fairer Immobilienwert
Immobilienvermögen wird nach österreichischen Vorschriften zu den historischen Kaufpreisen bilanziert. Nach internationalen Bilanzierungsregeln besteht das Wahlrecht auf die aktuellen Verkehrswerte ("market values oder "fair prices") aufzuwerten. Bei Inanspruchnahme dieses Wahlrechtes werden in den internationalen Bilanzen bedeutende Aufwertungsgewinne für Immobilienbesitz ausgewiesen, welche allerdings nicht am Markt realisiert wurden. In Zeiten der Finanzkrise entpuppen sich viele Aufwertungsgewinne als Scheingewinne, welche sich für Aktionäre und Gläubiger katastrophal auswirken können. In Fachkreisen wird daher die Rückkehr zu alten Bilanzierungsregeln diskutiert. Viele sind der Ansicht, dass die traditionellen österreichischen Bilanzierungsregeln für größere Stabilität und Vertrauen auf den Finanzmärkten sorgen.
Auf EU-Ebene wurde vergangene Woche eine wichtige internationale Bilanzierungsregel für Banken gelockert. Die Pflicht zur Marktpreisbewertung von bestimmten Wertpapieren wurde aufgehoben - Banken dürfen Wertpapiere in der Bilanz nun so umgliedern, dass sie nach der Einbringlichkeit bewertet werden können.
Erich Wolf ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Wien.