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Zuschuss für Künstler beschlossen

Von Alexandra Grass

Politik

Der Nationalrat hat Freitag mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und SPÖ das Künstlersozialversicherungsfondsgesetz beschlossen. Den Grünen war die Vorlage von Kunst-Staatssekretär Franz Morak zu dürftig. Das Gesetz sieht vor, dass bedürftige Künstler aus einem Fonds einen jährlichen Zuschuss von 12.000 Schilling zu den Pensionsversicherungsbeiträgen erhalten.


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Kunstschaffende gelten seit dem Arbeitsrechtsänderungsgesetz 1997 als neue Selbständige. Für viele, vor allem nicht etablierte KünstlerInnen, hätte die völlige Einbeziehung in die Pflichtversicherung eine kaum zu bewältigende Beitragslast nach sich gezogen.

Der Gesetzgeber hat deshalb beschlossen, die diesbezüglichen Bestimmungen für Kunstschaffende erst mit 1. Jänner 2001 in Kraft treten zu lassen. Und das mit der Intention, eine sozial verträgliche Lösung für die Betroffenen zu schaffen.

Das nun vom Parlament beschlossene Gesetz sieht eine Förderung der von den einzelnen KünstlerInnen zu leistenden Beiträge in die Pensionsversicherung im Wege von Zuschüssen vor, die zusätzlich zum Kunstförderungsbeitrag eingehoben werden. Die Administration erfolgt über einen Fonds, in dessen Rahmen eine Künstlerkommission über die Qualifikation als Künstler im Sinne der Gesetzesvorlage Gutachten erstellt.

Vorlage spricht von 12.000 KünstlerInnen in Österreich

In der Vorlage zum Künstlersozialversicherungsgesetz wird von 12.000 KünstlerInnen in Österreich ausgegangen. 3.500 davon dürften weniger als 270.000 Schilling im Jahr verdienen und sollen künftig Anspruch auf Zuschüsse zur Sozialversicherung im Ausmaß von bis zu 12.000 Schilling pro Jahr haben. Die Kosten für den Bund werden mit bis zu 40 Mill. Schilling angegeben.

Der Beitragszuschuss soll durch Verordnung im jeweils folgenden Kalenderjahr angepasst werden.

Die geplante Künstlerkommission, die das umfangreiche Begutachtungsverfahren zu bewältigen hat, wird deshalb in verschiedene Kurien eingeteilt. Diese sollen dann die Aufgaben in den Sparten Literatur, Musik, bildende Kunst und darstellende Kunst wahrnehmen. Weiters wird eine allgemeine Kurie für die zeitgenössischen Ausformungen der Bereiche der Kunst sowie eine Berufungskurie eingerichtet.

Es sind nur jene KünstlerInnen erfasst, die selbständig tätig und nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) in der gesetzlichen Pensionsversicherung pflichtversichert sind.

Die Voraussetzung der Selbständigkeit hängt vom Inhalt des Vertrages ab, den die Betroffenen mit Institutionen geschlossen haben. So sind etwa Schauspieler dann nicht von dem Gesetz erfasst, wenn sie im Rahmen von Theateraufführungen künstlerisch tätig sind.

Morak bedankte sich bei seiner Rede im Nationalrat bei allen an den Verhandlungen Beteiligten, dass man zu einer Lösung gekommen sei. Er erinnerte auch daran, dass die Regierung der wichtigsten Forderung der KünstlerInnen entgegengekommen sei. So habe man die untere Einkommensuntergrenze für den Anspruch auf den Zuschuss von 88.800 Schilling jährlich auf die Geringsfügigkeitsgrenze von 3.977 Schilling monatlich nach dem ASVG abgesenkt.

Der Leiter der Literarischen Verwertungsgesellschaft (LVG), Franz-Leo Popp hat das beschlossene Gesetz als großen Erfolg für die Schriftsteller bezeichnet. Für jene werde es künftig ein Zwei-Säulen-Modell geben. Zunächst zahle der Fonds einen Zuschuss von jährlich 12.000 Schilling für die Altersversicherung; dazu kommt noch der Ersatz der Krankenversicherungsbeiträge durch den Sozialfonds der LVG, der nunmehr gesetzlich abgesichert worden ist, so Popp.

Kritische Stimmen

Kritische Zustimmung zu dem Gesetz kam von SPÖ-Abg. Josef Cap. Er sprach von einem "ersten richtigen Schritt". Die SPÖ werde aber nicht locker lassen, damit die bestehende Regelung ausgebaut werde und sich tatsächlich den Namen Künstlersozialversicherungsgesetz verdiene. So forderte Cap, im kommenden Jahr ein Gesetz auszuarbeiten, das auch Unfall- und Krankenversicherung einbeziehe.

Die Grünen stimmten als einzige Fraktion der Regierungsvorlage nicht zu. Aus Sicht der stv. Klubobfrau Madeleine Petrovic ist der Entwurf zu wenig, um von einem ersten Schritt zu einer Lösung sprechen zu können.