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Grüne preschen mit Offenlegung vor. | Das Prinzip der Freiwilligkeit sorgt für Verwirrung. | Mehr als sechs Millionen Euro haben die 613 Abgeordneten des deutschen Bundestags 2006 zu ihren Mandatar-Gehältern dazuverdient. Das ist mit einem Klick im Internet herauszufinden - auf einer eigens für Nebeneinkünfte eingerichteten Homepage.
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Statt einer - effektiven, aber angreifbaren - Gesetzesänderung setzt man in Österreich auf das Prinzip Freiwilligkeit. Die Grünen sind am Dienstag vorgeprescht und haben eine Liste mit ihren detaillierten Nebeneinkünften veröffentlicht. Demnach sind die meisten Zuverdienste der Grünen vernachlässigbar - während sich jene aus der ersten Reihe wie Klubchef Alexander Van der Bellen gar nichts dazu verdienen dürfen, setzt etwa Brigid Weinzinger auf freiberufliche "Tierverhaltungsberatung" (300 Euro brutto im Monat Zuverdienst). "Spitzenverdiener" über 1000 Euro sind Kurt Grünewald (2100,62 Euro an der Medizin-Uni Innsbruck) und Bruno Rossmann (3088,81 Euro für Teilzeitarbeit bei der AK Wien).
Doch die Grünen, die eine ebenso detaillierte Aufstellung von den anderen Klubs einfordern, bilden eine Ausnahme: Sie rekrutieren ihre Abgeordneten großteils aus dem Lehrer- und Berufspolitiker-Milieu. Kann aber etwa Josef Broukal, der neben seiner Tätigkeit als SPÖ-Mandatar auch selbständiger Medienberater ist, seine Klienten offenlegen? Dasselbe gilt für den FPÖ-Anwalt Peter Fichtenbauer oder Banker wie den ÖVP-Abgeordneten Michael Ikrath. Vor allem für Freiberufler ist dies in mehrfacher Hinsicht problematisch: Erstens untersteht ein Anwalt der Verschwiegenheitspflicht; zweitens könnte ein Berater seine Klienten verlieren, weil denen die Offenlegung nicht passt; und in letzter Konsequenz könnte dem Freiberufler die Existenzgrundlage fehlen, wenn er einmal nicht mehr Mandatar ist. Welcher Freiberufler ist dann bereit, ein Mandat zu übernehmen?
Ein weiteres Problem ist ein möglicher Interessenskonflikt: Wenn ein Mandatar auch Unternehmensberater ist und etwa einen Energiekonzern berät, besteht dann die Gefahr, dass er im Nationalrat Lobbying für diesen Konzern macht?
Zurück nach Deutschland: FDP-Mandatar Hans-Joachim Otto führt die Hitliste der Nebeneinkünfte mit mehr als 168.000 Euro im Jahr 2006 an. Zwischen Oktober 2005 und Juni 2007 hat Otto als Anwalt stolze 92 Mandanten betreut. In diesem Punkt ist die Kritik der Grünen berechtigt: Wie soll jemand mit einem derart hohen "nebenberuflichen" Arbeitspensum noch effizient seine parlamentarischen Aufgaben erfüllen? Ein Abgeordneter wird für seine Tätigkeit aus Steuergeldern entlohnt. Also kann man als braver Steuerzahler doch erwarten zu erfahren, welche anderen Tätigkeiten den Mandatar von seiner parlamentarischen Arbeit ablenken könnten, oder?
Andererseits will der brave Steuerzahler ja auch nicht, dass sein Nachbar weiß, wie er sich den Porsche finanziert hat. Eine generelle Offenlegung der Einkommen für alle, wie sie etwa der SPÖ-Abgeordnete Hannes Jarolim fordert, scheitert an der österreichischen Mentalität, nicht übers Geld zu reden.
Für eine Lösung wäre ein Abrücken von der "österreichischen Neidgesellschaft", wie es der Zweite Nationalratspräsident Michael Spindelegger formuliert hat, nötig. Und statt einer - ebenso österreich-typischen - Zwischenlösung nach dem Motto "vielleicht, vielleicht auch nicht" müsste ein Regelung gefunden werden, die sowohl Klienten Schutz bietet, als auch Interessenskonflikte aufzeigt.