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Haubner denkt über Änderungen beim Kindergeld nach. | SPÖ und Grüne für völlige Aufhebung beim Zuverdienst. | Wien. Ende Februar soll das Ergebnis der Evaluierung des Kindergeldes vorliegen. Danach wird es noch Gespräche auf politischer Ebene über mögliche Konsequenzen daraus geben.
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Bis dahin will Sozialministerin Ursula Haubner daher auch noch nichts Konkretes vorschlagen, "aber wir sind immer für Verbesserungen zu haben", erklärte sie gegenüber der "Wiener Zeitung". Und wenn sie von Verbesserungen spreche, "denke ich sicher an die Zuverdienstgrenze", ergänzte die Ministerin.
Seit der Einführung des Kindergeldes 2002 gibt es die Möglichkeit, pro Jahr 14.600 Euro dazu zu verdienen. Die - damals noch - FPÖ hatte gegenüber dem Koalitionspartner ÖVP eine völlige Zuverdienstfreiheit nicht durchsetzen können. Im Zuge der Evaluierung des Kindergeldes wird nun auch darüber nachgedacht, die Zuverdienstgrenze zu verändern. Das könnte in Richtung Erhöhung oder völliger Abschaffung gehen. Das Ergebnis hängt ganz von der ÖVP ab.
In der SPÖ sieht man jedenfalls Veränderungsbedarf. Familiensprecherin Andrea Kuntzl hat auch schon ein eigenes Modell parat: Wenn die Arbeitszeit während der Karenzzeit reduziert wird, sollte die Zuverdienstgrenze überhaupt fallen. Wer zum Beispiel die Normalarbeitszeit um mindestens zwei Fünftel (24 statt 40 Wochenstunden) reduziert, hat keine Zuverdienstgrenze. Bei voller Arbeitszeit sollte es eine geben. Wer diese aber überschreitet, muss nicht das ganze Kindergeld zurückzahlen, sondern nur den Betrag, der darüber liegt.
Die Grünen plädieren bei der jetzigen Form des Kindergeldes für eine völlige Aufhebung der Zuverdienstgrenze. Denn Frauen, die im Berufsleben gut verankert sind, könnten mit der derzeitigen Regelung nicht einmal 15 Stunden arbeiten, argumentierte Frauensprecherin Brigid Weinzinger. Allerdings sind die Grünen für die Reform des Gesamtmodells. Und da schlagen sie ein einkommensabhängiges Karenzgeld vor: 80 Prozent des durchschnittlichen Bezugs der letzten drei Jahre sollte jeder Elternteil acht Monate lang beziehen können.