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Mal schnell nachgefragt: Welche Investitionsförderungen bietet der Fiskus eigentlich heuer den heimischen Unternehmen? Die zeitlich verlängerte Investitionszuwachsprämie. Und sonst? Man muss schon ein bisschen den Suchgang einschalten, um die übrigen vorhandenen Invest-Kicks im richtigen Licht zu sehen. Es gibt sie, wenngleich als eher sanfte Impulse.
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Natürlich ist die neue Steuerbegünstigung für den nicht ent-nommenen Gewinn bei den Gewerbetreibenden und bei den Agrariern in erster Linie als Eigenkapitalstärkung gedacht. Vom Jahresüberschuss, der nicht in die Privatentnahmen fließt, brauchen bis zu 100.000 Euro nur mit dem halben Steuersatz versteuert zu werden. Die so erwartete betriebliche Liquiditätsverbesserung könnte durchaus eine Ermutigung sein, fällige Investitionen in Angriff zu nehmen.
Dass diese Steuerbegünstigung nur bilanzierenden Einzelunternehmern bzw. Gesellschaftern von Personengesellschaften, nicht aber Kapitalgesellschaften offen steht, ist bedauerlich und macht das Investitionsargument gerade für viele Großbetriebe hinfällig. Immerhin ist es ein Signal an den heimischen Mittelstand, der für Ersatz- und Erneuerungsinvestitionen vielleicht noch dringender zugänglich sein muss.
Investprämie auch 2004
Die Investitionszuwachsprämie - ursprünglich bis Ende 2003 befristet - bleibt uns noch ein Jahr erhalten. Die steuerfreie Prämie errechnet sich mit 10 % jenes Investitionsmehrbetrages, der über den Durchschnitt der betrieblichen Investitionen der drei unmittelbar vorangehenden Wirtschaftsjahre (heuer also 2001 bis 2003) hinaus getätigt wird. Dabei ist allerdings zu beachten, dass immaterielle Güter, gebrauchte Anlagegüter, Gebäude, PKW/Kombi und geringwertige Wirtschaftsgüter von der Prämie ausgeschlossen sind.
Katastrophenhilfe
Auch die vorzeitige Abschreibung von Ersatzinvestitionen, die nach der Hochwasserkatastrophe von 2002 eingeführt wurde (oder die an ihrer Stelle mögliche besondere Prämie) gelten noch 2004, zumal viele katastrophenbedingte Wiederaufbauten oder Wiederbeschaffungen erst mit Verspätung möglich sind. Die "Vorzeitige" beträgt 12% von den (Teil-)Herstellungskosten neuer Gebäude bzw. 20% von den Anschaffungs-/Herstellungskosten beweglicher Güter. Wer statt der 12/20%-Vorzeitigen lieber die Cash-Sonderprämie bevorzugt, erhält 5% für unbewegliche bzw. 10% für bewegliche Ersatzinvestitionen.
Sozusagen als Draufgabe zur verlängerten Vorzeitigen hat das Finanzministerium übrigens auch die Gebührenbefreiung für Bestand-, Darlehens- und Kreditverträge bis Ende 2004 verlängert, wenn solche Verträge im Zusammenhang mit der seinerzeitigen Hochwasserflut stehen. Nicht nach 2004 verlängert wurde die 7%ige vorzeitige Abschreibung von den Herstellungskosten neuer Betriebsge-bäude, ein Umstand, der vor allem von der Bauwirtschaft bedauert wird.
Eine schon lange bestehende aber in der Praxis wenig ge-nutzte Investitionsbegünstigung besteht in der Möglichkeit, beim Verkauf oder Eintausch betrieblicher Altanlagen den Restbuchwert auf die Neuinvestitionen zu übertragen. Da-durch kann - zumindestens vorläufig - die Versteuerung der aufgedeckten stillen Reserven vermieden werden. Die Ausnützung dieses Steuervorteils - der ab 2005 voraussichtlich abgeschafft werden wird - ist vor allem daran gebunden, dass die ausgeschiedene Altanlage mindestens 7 Jahre (bei Immobilien mitunter 15 Jahre) zum Betriebsvermögen gehört haben muss.
Kleininvestitionen: 400
Dass auch die ab heuer verstärkte steuerliche Forschungs-förderung (über die die "Wiener Zeitung" kürzlich berichtet hat) zu betrieblichen Investitionsimpulsen führen kann, ist denkbar, wenngleich eher eine Langzeitüberlegung. Da könnte die 15%ige Ausweitung der Lohnsteuer-Begünstigung für Diensterfindungen und Verbesserungsvorschläge der Dienstnehmer schon zu schnelleren Entscheidungen führen.
Für Kleininvestitionen steht nach wie vor die Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter offen: 400 Euro je Einzelstück und sofort voll abschreibbar. Der Betrag ist bei vorsteuerberechtigten Unternehmern eine Nettogrenze, bei Nichtberechtigten muss allerdings auch die Umsatzsteuer darin enthalten sein.
Nur nebenbei sei an die magische Jahresmitte erinnert, die im Investitionsjahr über die ganze oder nur die halbe Erst-AfA entscheidet. Dabei ist weder die Lieferantenrechnung noch die Bezahlung maßgeblich, sondern ausschließlich der Lieferschein und die Einsatzfähigkeit der Neuerwerbung.