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Auf zwei Missverständnisse müssen Steuerberater im Klientengespräch immer wieder aufmerksam machen: die seit dem Vorjahr geltende Investitionsprämie ist eine "Zuwachsprämie" - sie fördert nur einen bestimmten Mehrbetrag an betrieblichen körperlichen Investitionen. Und sie setzt voraus, dass diese Investitionen neu und ungebraucht angeschafft oder hergestellt werden.
Die vom Fiskus für 2002 und 2003 angebotene steuerliche Belohnung für fleißiges betriebliches Investieren erfordert zunächst eine Vergleichsrechnung. Man muss aus den drei unmittelbar vorausgegangenen Wirtschaftsjahren den Durchschnitt der in diesen Jahren verzeichneten Sachanlagenzugänge ermitteln. Die Vergleichsjahre für 2002 sind also die Perioden 1999 bis 2001, für 2003 jene von 2000 bis 2002. Aus der Gegenüberstellung der Neuzugänge mit dem Durchschnitt der drei Vorjahre ergibt sich, ob 2002 (oder 2003) tatsächlich ein Mehrbetrag an Investitionen zu verzeichnen ist. Nur für diesen Mehrbetrag kann man beim Finanzamt die 10%ige Sonderprämie beanspruchen. Dabei ist freilich zu berücksichtigen, dass das Gesetz verschiedene Wirtschaftsgüter aus dem Kreis der Investitionen ausdrücklich ausschließt, und zwar sowohl in den Vergleichsjahren als auch im neuen Investitionsjahr. So dürfen Baulichkeiten, Pkw und Kombi, immaterielle Güter (Software!), geringwertige Güter und solche, die in ausländischen Betriebsstätten eingesetzt sind, nicht mit einbezogen werden. Die Prämie beantragt man im Rahmen der jährlichen Steuererklärungen; die Finanz hat dafür den Vordruck E 108e aufgelegt. Der 10%ige Bonus gilt übrigens als "Einkommensteuergutschrift", wodurch er schon begrifflich weder eine steuerpflichtige Betriebseinnahme ist, noch die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der bezüglichen Investitionsgüter kürzt.