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Stundungseffekt bei Stiftung noch immer gegeben. | Zuckerl bei Beteiligungsverkäufen. | Wien. Ein bedeutendes Argument für eine Stiftungsgründung ist seit dem 1.August 2008 weggefallen. Während natürliche Personen keine Erbschafts- und Schenkungssteuern mehr bezahlen müssen, fallen bei Zuwendungen an Stiftungen seit nunmehr einem Jahr die Stiftungseingangssteuern von 2,5 Prozent an. Zahlt sich daher die Gründung einer Stiftung überhaupt noch aus?
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Dazu muss man sich das Stiftungsmodell genauer ansehen: Das Vermögen wird in der Stiftung "zusammengehalten", der in der Stiftungserklärung dokumentierte Zweck sichert eine langfristige positive Vermögensentwicklung.
Hierfür sorgen die Stiftungsvorstände. Der Gläubigerzugriff auf das Stiftungsvermögen ist zumindest erschwert, immerhin ist die Privatstiftung eine juristische Person mit eigenen Rechten und Pflichten. In den Stiftungsdokumenten wird verbindlich festgelegt, in welcher Form die Privatstiftung ihr Vermögen an die Begünstigten weitergibt. Diese zwingende Anordnung lebt auch nach dem Tod des Stifters fort und ist von den Stiftungsvorständen umzusetzen. Das Familiensilber kann in einer Stiftung oft besser aufbewahrt und verwaltet werden.
Die Gründung ist noch immer empfehlenswert, wenn die steuerlichen Vorteile die Stiftungskosten übersteigen.
Viele Zins- oder Kapitaleinkünfte unterliegen bei Stiftungen einem ermäßigten Körperschaftsteuer-Tarif von 12,5 Prozent. Eine GmbH bezahlt für Kapitaleinkünfte regelmäßig 25 Prozent an Körperschaftsteuer, natürliche Personen müssen ebenfalls 25 Prozent an Kapitalertragsteuer entrichten.
Die Stiftung zahlt nur die Hälfte, weil die restlichen 12,5 Prozent erst bei der Ausschüttung an die Begünstigten fällig werden. Die Stiftung erwirtschaftet damit einen Stundungseffekt. Die niedrig versteuerten Zinseinnahmen können steuerschonend reinvestiert werden. Am Ende des Tages gewinnt nicht nur die Stiftung, sondern auch der Fiskus: Steigen die Kapitaleinkünfte, müssen sich zwangsläufig auch die Steuereinnahmen vermehren.
Massive Steuervorteile lassen sich bei Beteiligungsverkäufen auf Stiftungsebene erzielen. Gewinne aus Veräußerungen von Kapitalbeteiligungen werden ebenfalls nur mit einer Körperschafts-Zwischensteuer in Höhe von 12,5 Prozent belastet. Eine natürliche Person muss mit einer Einkommensteuer von 25 Prozent rechnen, wenn sie Kapitalanteile verkauft. Berechnungen von Experten zeigen, dass sich die Gründung der Stiftung bei Vermögen ab 1,5 Millionen Euro rechnet.
Ersatzbeteiligungzum Null-Steuertarif
Es gibt allerdings bei Beteiligungsverkäufen noch ein weiteres Steuerzuckerl. Die Zwischenbesteuerung lässt sich von 12,5 Prozent auf null reduzieren, wenn eine andere Beteiligung, eine "Ersatzbeteiligung", gekauft wird. Die ersetzte Beteiligung muss mindestens eine 10-Prozent-Quote betragen.
Die Stiftung kann allerdings auch neue Beteiligungen gründen. Die Steuerbelastung lässt sich so bequem bis auf den Sankt-Nimmerleinstag verschieben. Die Möglichkeit der Ersatzbeschaffung ist in der derzeitigen steuerpolitischen Diskussion heiß umstritten, viele Politiker wollen sie ersatzlos streichen. Gesetzliche Änderungen sind in nächster Zeit nicht auszuschließen. Für die Stifter und die Stiftungsorgane heißt es rasch handeln, wollen sie noch davon profitieren.
Erich Wolf ist Steuerberater in Wien. Buchtipp: Österreichische Privatstiftung. Verlag dbV.