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Zweckbindung der Gebühr

Von Stefanie Holzer

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Der ORF klagt derzeit nicht nur über die anstehende ORF- Reform, die seine Chancen, Geld zu verdienen, beschneiden soll; der österreichische Sender mahnt überdies seine illegalen Seher, die Rundfunkgebühr zu entrichten. Weder die Gebühr für den Kabelempfang noch die Anschaffung einer Satellitenschüssel ersetze die ORF-Gebühr.

Ein Sender, der gutes Programm macht, das auch Eigenproduktionen beinhaltet, in denen österreichische Drehbauchautoren, Kameraleute, Regisseure, Schauspieler und so weiter und so fort, zeigen können, was sie können, braucht Geld. Das steht außer Zweifel. In diesen Produktionen läge wohl auch eine der zahlreichen ernsten Aufgaben eines öffentlich-rechtlichen Senders. Wer allerdings die österliche Programmgestaltung unseres öffentlich-rechtlichen ORF betrachtet hat, dem steigen die Grausbrirnen auf. "Armageddon" wurde am Ostersonntag auf ORF 1 und RTL ausgestrahlt. Der Science- Fiction-Film "Das Relikt" kam ebenfalls am Ostersonntag um 22.40 Uhr und dann noch einmal auf demselben Sender um 1.55 Uhr auf ORF 1. Derselbe Film kam um 22.25 Uhr auf Pro 7. ORF 2 unterhielt seine Seher um Viertel nach acht mit "Der Zauber des Rosengartens", einer "Romanze", die zeitgleich auf ARD ausgestrahlt wurde. Wofür braucht der ORF eigentlich soviel Geld? Die Kirchensteuer kann man mancherorts zweckgebunden bezahlen. Ich finde, der ORF sollte seinen Zwangsunterstützern dieselbe Freiheit einräumen. Dann kämen wir zu einer wirklich sehernahen, demokratischen Programmgestaltung.