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Die Neos kritisieren den Umgang der Stadt mit UVPs - am Beispiel der großen Bauprojekte Siemensäcker und Berresgasse.
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Wien. Die Botschaft war klar und eindeutig: Alexander Kropf von der Bürgerinitiative Siemensäcker und Sven Straßgschwandtner von der Bürgerinitiative Berresgasse nutzten die Einladung der Wiener Neos am Mittwoch, um auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen. Bei beiden geht es um ein Stadtentwicklungsprojekt mit mehr als 1000 Wohneinheiten. Auf den Siemensäckern in Floridsdorf sollen rund 1240 Wohnungen verwirklicht werden, in der Berresgasse in der Donaustadt sind es 3500.
Was den beiden sauer aufstößt, ist die Tatsache, dass die Stadt bei beiden Projekten keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt hat. Eine solche Prüfung hätte nicht nur Faktoren wie die Umgebung oder die Verkehrsanschließung überprüft, auch ein Mitspracherecht wäre dadurch gegeben gewesen. "Das Wichtige ist, dass man die Bürger ernst nimmt und dass verstanden wird, dass wir keine Verhinderer sind", so Kropf zur "Wiener Zeitung".
"Kreative Rechtsauslegung"
"Wir brauchen eine UVP", so Kropf. Das Bauvorhaben bei den Siemensäckern sei zu groß dimensioniert. "Wir sind eine dörfliche Struktur. Bauklasse vier mit 21 Meter Bauhöhe ist o.k.", so Kropf, "alles, was darüber ist, ist es nicht." Die Busumleitung sei zwar gesetzt worden. Doch eine Busstation im Umkreis von einem Kilometer? "Wie wird das ablaufen?", fragte sich Kropf. Auch in der Berresgasse gebe es keine ausreichende Öffi-Anbindung.
Gemeinsam mit den Bürgerinitiativen und einer Anwaltskanzlei präsentierte die Umweltsprecherin der Neos, Bettina Emmerling, ein von den Neos beauftragtes Rechtsgutachten. Die Stadtregierung umgehe die UVPs durch eine "kreative Rechtsauslegung", kritisierte sie. Um das Verfahren zu vermeiden, werde etwa ein zusammenhängendes Stadtentwicklungsgebiet in mehrere Projekte aufgeteilt. Oder es werde anfangs keine "Erschließungsstraße" eingeplant, so Rechtsanwalt Wolfram Proksch. Diese sei Voraussetzung für eine UVP.
Tatsächlich grenzen an die Siemensäcker die Bauprojekte "Westspange" und "Triangel". Bei größeren Flächen könnte man annehmen, dass eine UVP durchgeführt werden muss, wie es etwa bei der Seestadt Aspern der Fall war. Bei kleineren ist es nicht notwendig.
Aus Sicht der Anwälte widerspricht das Vorgehen der Stadt den EU-Richtlinien. Doch damit ist das Thema nicht nur Stadt-, sondern auch Bundesangelegenheit. Und dort orten die Anwälte auch das größte Problem. Österreich habe im Gegensatz zu anderen Ländern nicht eindeutig geregelt, wann es zu einem verpflichtenden UVP-Verfahren kommen muss. "Es gilt, ein Verständnis zu schaffen, dass ein ernst genommenes UVP-Verfahren für alle Seiten Sinn macht", sagte Proksch.
SPÖ-Planungssprecher Gerhard Kubik verteidigte das Vorgehen der Stadtregierung. Die Stadt halte sich an die geltenden Gesetze. "Das wurde durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt: Bei beiden Projekten ist keine UVP vorausgesetzt", so Kubik. "Wenn den Neos ein Bundesgesetz nicht passt, müssen sie sich an die Bundesgesetzgeber wenden", ließ er ausrichten.
Die Bürgerinitiativen wollen nicht lockerlassen. Sie stehen unter Druck. Obwohl das naturschutzbehördliche Verfahren laufe, hätte man mit den Bauarbeiten begonnen. "Der Erdboden wird seit Monaten aufgegraben, die ansässigen Arten sind massiv gefährdet", ärgerte sich Kropf. "Wir haben vor, alle rechtlichen Schritte, auch bis zum Europäischen Gerichtshof, auszuschöpfen."