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Zwei Freisprüche für Westenthaler

Von Simon Rosner

Politik

Kein Nachweis auf Betrug und Untreue, doch BZÖ muss wohl 300.000 an Lotterien zurückzahlen.


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Wien. Am Freitag, um 16.05 Uhr, atmete Peter Westenthaler sehr, sehr lange aus. Der Vorsitzende des Schöffensenats, Wolfgang Etl, hatte seinen Urteilsspruch mit dem Wort "freigesprochen" beendet. Auf der Anklagebank saß Westenthaler nicht alleine, auch sein einstiger Vorstandskollege bei der Bundesliga, Thomas Kornhoff, war des schweren Betrugs angeklagt, auch er wurde freigesprochen, eine für den Fußballnachwuchs gedachte öffentliche Förderung zur Begleichung einer Finanzschuld verwendet zu haben. Auch in der Causa "Lotterien", in der Westenthaler Beitrag zur Untreue vorgeworfen worden war, wurde der Ex-Politiker für nicht schuldig erklärt. Die Staatsanwältin meldete umgehend Nichtigkeitsbeschwerde an, die Urteile sind damit nicht rechtskräftig.

Richter: Untreue von Wallner

In dem zweiten Fall, in dem es um eine 300.000-Euro-Zahlung der Lotterien an die BZÖ-Agentur Orange im Jahr 2006 ging, blieb von der Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft aber doch etwas übrig. Es betraf allerdings nicht Westenthaler, der damals für kurze Zeit den Parteichef gab, sondern das zur Minipartei geschrumpfte BZÖ. Der Richter ordnete an, dass die 300.000 Euro zurückgezahlt werden müssen. Allerdings liegt das gesamte Vermögen des BZÖ, 940.000 Euro, bei einem Notar, es ist gesperrt durch den nach wie vor laufenden Telekom-Prozess.

In seiner Begründung erklärte Richter Etl, dass es evident sei, dass die Lotterien, das heißt Ex-Chef Leo Wallner, die Zahlung an die BZÖ-Agentur veranlasst haben und zwar "ohne Rechtsgrund". Wallner war auch ursprünglich als Haupttäter angeklagt, aus gesundheitlichen Gründen wurde er aber aus dem Verfahren ausgeschieden. "Es ist von einer Untreue des Dr. Wallner auszugehen", sagte Etl. Die ihm zu Last gelegte Beitragstäterschaft konnte Westenthaler jedoch im Prozess nicht nachwiesen werden. Laut Zeugenaussage soll Arno Eccher, einst Geschäftsführer von Orange, die Scheinrechnung dem Buchhalter diktiert haben. Ein Ermittlungsverfahren gegen Eccher wurde im November eingestellt.

Für Westenthaler sprach in dieser Causa, dass er sich politisch nachweislich um die Aufweichung des Glücksspielmonopols bemühte und dies auch gegenüber Lotterien-Direktor Friedrich Stickler klarstellte: "Die Kugel ist aus dem Lauf", hatte Westenthaler Stickler am Telefon erklärt, als dieser von der Nacht- und Nebelaktion im Nationalrat Wind bekam. Das Gesetz kam nicht zustande, allerdings fand auch der parlamentarische U-Ausschuss heraus, dass es am Widerstand des ÖVP-Klubs scheiterte.

Übrig blieb die grundlose Zahlung an die BZÖ-Agentur. "Dass jemand vom BZÖ eine mit Strafe bedrohte Handlung gesetzt hat, ist evident", erklärte der Richter. Nur wer? Vor Gericht reicht bekanntlich keine Vermutung, weshalb der Freispruch für Westenthaler erfolgte, das BZÖ aber zahlen muss. Wobei der Anwalt des BZÖ dies noch bekämpfen will.

Profiteur statt Geschädigter

In der Causa Bundesliga blieb von der Anklage dagegen so gut wie gar nichts übrig. Die Staatsanwaltschaft hatte Westenthaler und Kornhoff vorgeworfen, den ÖFB getäuscht zu haben, über den die Förderung aus dem Nationalrat abgewickelt wurde. Der Verband wurde als Geschädigter geführt, tatsächlich war er jedoch Profiteur. Denn erst durch die Förderung stellten die Liga-Klubs ihr Nörgeln über Ausbildungsvorgaben des ÖFB für den Aufbau einer geeigneten Nationalmannschaft für die EM 2008 ein.

Wie die Förderung zustande kam, war mysteriös, vielleicht sogar unlauter, aber strafrechtlich eben nicht relevant. Die Anklage bezog sich auf formaljuristische Vergehen, die vom Schöffengericht nicht gewürdigt wurden. So wurde von der Staatsanwaltschaft in Anklage und Verfahren die Liga stets als eigenständige Entität verstanden, nicht als Konglomerat der Klubs. Das war ein entscheidendes Missverständnis. Die Finanzschuld der Liga war in letzter Konsequenz auch die Finanzschuld der Klubs, die gefördert wurden. "Der Zweck der Förderung wurde eindrucksvoll erfüllt", stellte Etl fest.