Nach der Suspendierung des Kassenleiters wird auch die Stellvertreterfunktion neu ausgeschrieben.
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Es war ein unrühmliches Kapitel im Gefolge der von der ÖVP-FPÖ-Bundesregierung beschlossenen Zusammenlegung von 21 auf fünf Sozialversicherungsträger. Zunächst war der Büroleiter des Dachverbandes, das ist der oberste Managementposten in den Sozialversicherungen, im Juli suspendiert worden. Wenig später wurde publik, dass der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde der SPÖ-Vertreter gegen die 2019 erfolgte Besetzung des Spitzenpostens großteils stattgegeben hat. Wie der "Wiener Zeitung" nun von informierter Seite der Sozialversicherung erklärt wurde, hat es inzwischen intern den Beschluss gegeben, nicht nur den bisherigen Posten des Leiters, sondern auch jenen des Stellvertreters vorzeitig neu auszuschreiben.
Die reguläre Funktionsperiode läuft mit Ende Juni dieses Jahres aus. So lange wollte die Konferenz der Sozialversicherung allerdings nicht zu warten. Nach der Suspendierung des Leiters der Dachorganisation, Martin Brunninger, führte sein Stellvertreter Alexander Burz interimistisch die Geschäfte. Mit der Neuausschreibung wird auch dessen Stellvertreterposten im Dachverband neu besetzt, wie zu erfahren war. Diese Neubesetzung solle möglichst rasch erfolgen, wurde außerdem erklärt. Brunninger war 2019 mit FPÖ-Unterstützung in die Führungsfunktion bestellt worden.
<ZT>Suspendierung auch mit Stimmen der FPÖ
Im Zuge der Suspendierung ist ihm vorgeworfen worden, bei der Veranlagung von Rücklagen gegen die Geschäftsordnung und gegen Dienstpflichten verstoßen zu haben, wie die Vorsitzenden des Dachverbandes, Ingrid Reischl vom Gewerkschaftsbund und Peter Lehner vom Wirtschaftsbund mitteilten. Er hat die Vorwürfe vehement zurückgewiesen und die Beurlaubung als grundlos bezeichnet. Dessen Suspendierung durch die zehn Mitglieder umfassenden Konferenz der fünf Sozialversicherungsträger ist im Vorjahr einstimmig – auch mit den Stimmen der FPÖ- Vertreter – erfolgt.
Kür innehalb von zehn Minuten
Die Höchstrichter am Verwaltungsgerichtshof bewerteten, dass die Kür des Topmanagements im Juni 2019 rechtswidrig mit zwei Sitzungen innerhalb von nur zehn Minuten erfolgt sei. In der Zeit hätten 400 Seiten an Unterlagen durchgelesen werden sollen. Außerdem seien mit den nicht rechtzeitig erfolgten Sitzungseinladungen ebenfalls die Pflichten verletzt worden. In der Zwischenzeit gibt es auch einen Bericht des Rechnungshofes, wonach die Fusion der Sozialversicherungen statt der von der türkis-blauen Bundesregierung in Aussicht gestellten "Patientenmilliarde" sogar Mehrkosten von mehr als 200 Millionen Euro verursacht.