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Zwei Telekom-Urteile - eine Fußfessel?

Von Katharina Schmidt

Politik

Rumpold arbeitet auf Hausarrest hin, Hochegger nicht.


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Wien. Vier Wochen hat Gernot Rumpold noch Zeit, dann muss er einrücken. Zumindest theoretisch. Der ehemalige FPÖ-Bundesgeschäftsführer hat nach seiner Verurteilung in der Telekom-Causa vergangene Woche die Aufforderung zum Strafantritt bekommen, wie sein Anwalt Markus Singer der "Wiener Zeitung" am Freitag bestätigte. Innerhalb von vier Wochen muss sich Rumpold nun bei der Justizanstalt Graz-Jakomini, wo er mittlerweile wohnt, melden. Beim Anstaltsleiter kann er auch eine Fußfessel beantragen.

Zur Erinnerung: Der ehemalige Politiker war 2013 wegen Untreue als Beteiligter schuldig gesprochen worden - er hatte 2004 als Geschäftsführer der Werbeagentur "MediaConnection" von der Telekom Austria 600.000 Euro auf Basis einer Scheinrechnung entgegengenommen und diese offenbar zur Gegenverrechnung einer offenen Zahlung der FPÖ an ihn verwendet. Der Oberste Gerichtshof bestätigte Ende 2015 das Urteil, aus formalen Gründen musste aber das Strafmaß (drei Jahre unbedingt in erster Instanz) neu festgelegt werden.

Zu dieser Verhandlung Ende August erschien Rumpold reumütig vor dem Richter. "Mit dem Unrechtsbewusstsein von heute hätte ich die Tat nicht begangen", sagte er. Als der Richter dann das Strafmaß auf 33 Monate, davon elf unbedingt, reduzierte, zeigte sich der 58-Jährige geradezu erleichtert - und nahm die Strafe an. Er wird so nun wahrscheinlich keinen Tag im Gefängnis verbringen müssen, denn die Beantragung einer Fußfessel ist durch das vergleichsweise milde Urteil nun möglich geworden.

Einkommen notwendig

Dass die zu verbüßende Strafzeit zwölf Monate nicht übersteigt, gehört zu den Voraussetzungen für den elektronisch überwachten Hausarrest. Weitere Voraussetzungen sind, dass der Verurteilte über eine geeignete Unterkunft verfügt, "einer geeigneten Beschäftigung nachgeht" und "Einkommen bezieht, mit dem er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann". Letzteres dürfte für Rumpold allerdings ein Problem sein: Vor Gericht hat er angegeben, dass er seit Anfang August arbeitslos gemeldet sei und Mindestsicherung beantragt habe. Anwalt Singer meint nun, dass Rumpold auch deswegen nach Graz gezogen sei: Er habe keine Kontakte mehr zu politischen Organisationen und sei bei der Jobsuche auf Freunde angewiesen, da sehe er in Graz die besten Chancen. Schafft es Rumpold, beruflich wieder auf die Beine zu kommen, kann er also eine Fußfessel beantragen.

Peter Hochegger hat dies offensichtlich gar nicht vor. Der ehemalige Lobbyist war ebenfalls in der Telekom-Causa zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Ihm kam laut Urteil eine "zentrale Rolle" bei zwei Zahlungen der Telekom Austria an das BZÖ auf Basis von Scheinrechnungen zu -insgesamt wurden 960.000 Euro gezahlt, Ziel war die Änderung der Universaldienstverordnung. Dieses Urteil bestätigte der OGH ebenfalls, auch hier musste aber die Strafe neu bemessen werden. Hochegger kam zur Verhandlung Ende August in Handschellen - er hatte zuvor einen Gerichtstermin platzen lassen und war deswegen in Untersuchungshaft genommen worden. Sein Strafmaß wurde auf zwei Jahre reduziert, davon acht Monate unbedingt. Auch Hochegger könnte also eine Fußfessel beantragen - als Pensionist müsse er nicht einmal eine Arbeit nachweisen, meinte sein Anwalt Karl Schön, nachdem das Urteil rechtskräftig geworden war. Als "geeignete Beschäftigung" schlug Schön damals gemeinnützige Arbeit vor.

Doch heute hört sich das anders an: Hochegger sei mittlerweile von der U- in die Strafhaft überstellt worden. Allerdings habe er kein Interesse an einer Fußfessel - zumindest bis jetzt nicht, sagte Schön am Freitag zur "Wiener Zeitung". Und: "Er will das nicht, er wird ganz einfach seine Strafe abbüßen."

Buwog-Anklage auf dem Weg

Auf Hochegger kommt ohnehin weiteres Ungemach zu: Er zählt auch in der Causa Buwog zu den Hauptangeklagten. Die Anklage gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 15 weitere Personen ist allerdings noch lange nicht rechtskräftig: Insgesamt haben mit Stand vom Freitag sieben Angeklagte - nicht aber Hochegger - die Anklage beeinsprucht. Noch liegt der Akt beim Landesgericht Wien, das ihn aber dieser Tage an das Oberlandesgericht übermitteln wird. Dieses entscheidet über die Einsprüche. Das Verfahren gegen den früheren Treuhänder Grassers, der ebenfalls mitangeklagt ist, wird ausgeschieden, da ihm die Anklage nicht zugestellt werden kann, hieß es aus dem Landesgericht. Wann der Prozess beginnen kann, ist weiter unklar.