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Zweieinhalb Jahre für Hochegger

Von Katharina Schmidt

Politik

Vier mal schuldig, einmal Freispruch.|BZÖ und Hochegger berufen.


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Wien. Nach zwölf langen Prozesstagen dauerte der letzte ewig. Am Ende Richter verurteilte Michael Tolstiuk im Telekom-IV-Verfahren den Lobbyisten Peter Hochegger zu zweieinhalb Jahre unbedingter Haft wegen Beitrags zur Untreue und falscher Aussage vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss.

Der  Werber Kurt S.erhielt 24 Monate, davon 21 bedingt, der Sprecher der früheren BZÖ-Justizministerin Karin Gastinger, Christoph Pöchinger 24 Monate (16 bedingt). Der Ex-BZÖ-Abgeordneten Klaus Wittauer erhielt zwei Jahre, davon drei Monate unbedingt.

Der ehemalige Telekom-Vorstand Rudolf Fischer wurde in dem Verfahren um die 960.000-Euro-Wahlkampfspende der Telekom in Richtung BZÖ vom Vorwurf der Untreue und der Falschaussage freigesprochen.

Die Frage, ob die Verantwortlichen im BZÖ von der Zahlung gewusst hatten, beantwortete das Gericht mit ja. In der Begründung hieß es unter anderem, die "Bereicherung des BZÖ ist mit Zahlung an Werbeagenturen eingetreten, weil Geld in Verfügungsbereich des BZÖ kam". Dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Abschöpfung wurde stattgegeben, und das BZÖ bekam 960.000 Euro Strafe aufgebrummt.

Die Partei, die damit ein Viertel ihres Wahlkampfbudgets verlöre, meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Auch Hochegger beruft, damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Eine weitere Werberin, Tina H., wurde bereits im Sommer zu 20 Monaten bedingter Haft und zur Zahlung von 240.000 Euro verurteilt.

Das Verfahren gegen damaligen Geschäftsführer der bündniseigenen Werbeagentur Orange, Arno Eccher, hatte der Richter zuvor ausgeschieden.

Das Gericht folgte damit der Annahme von Staatsanwalt Hannes Wandl, dass Hochegger mit Hilfe Wittauers den Kontakt zwischen der Telekom und der Agentur von S. eingefädelt hat. An S. flossen 720.000 Euro aus der Telekom. Ebenfalls über Vermittlung Wittauers gingen 240.000 Euro von der Telekom an die Agentur von H., die damit den Persönlichkeitswahlkampf Gastingers bestritt. Nach dem Austritt Gastingers aus dem BZÖ kurz vor der Wahl 2006 überwies Gastinger das Geld an die Agentur von S., aus der dann wieder 320.400 Euro über einen rückdatierten Rahmenvertrag an die Orange gingen. Für die Buchhaltung in der Telekom wurden Scheinrechnungen verwendet, die wiederum Fischer unterzeichnete. Er bekannte sich aber nicht schuldig - er habe nicht gewusst, dass es sich bei den Rechnungsbeträgen um Zahlungen ans BZÖ gehandelt hat.

Universaldienstverordnung

Wandl vermutete als Hintergrund für die Zahlungen die Änderung der Universaldienstverordnung (UDVO) durch den damaligen BZÖ-Verkehrsminister Hubert Gorbach. Der bestritt im Zeugenstand jede Unregelmäßigkeit. Durch die UDVO ersparte sich die Telekom laut Schieszler 10 Millionen Euro pro Jahr. Der Kronzeuge hatte vor Gericht ausgesagt, dass Hochegger ihm 2006 erklärt hatte, eine Änderung der UDVO "kostet eine Million". Der Ex-Telekom-Lobbyist bestritt dies vehement. Er will auch keinen Lobbyingauftrag in Bezug auf die UDVO gehabt haben. Noch am Freitag erklärte er dem Gericht, dass sein Verhältnis zum BZÖ schlecht gewesen sei, bis auf Schieszler und Wittauer konnte keiner der Zeugen Hocheggers Involvierung bestätigen. Sogar der Lobbying-Sachverständige Georg Jeitler erklärte am Freitag, dass es keine Anhaltspunkte für ein "spezifisches Lobbyingprojekt zur UDVO" gebe.

Wittauer hatte sich des Beitrags zur Untreue sowie der falschen Beweisaussage im U-Ausschuss schuldig bekannt, aber in seiner Einvernahme bestritten, der "Geldverteiler" gewesen zu sein, als der er im U-Ausschuss dargestellt wurde (Stichwort: "Das Geld vom Klaus"). Die von der Staatsanwaltschaft geforderte Rückzahlung der 20.000 Euro plus Zinsen erledigte Wittauer zu Wochenbeginn, am Freitag zeigte er sich auch damit einverstanden, 100.000 Euro Schadenersatz zu leisten.