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Die Regierung kann mit den Montag bekannt gewordenen Modellrechnungen zur Pensionsharmonisierung wenig anfangen. "Diese Modelle scheinen mir ein bisschen stark durch die Beamtenbrille gesehen zu werden", meinte Sozialstaatssekretärin Ursula Haubner gestern vor dem Ministerrat. Für Arbeitsminister Martin Bartenstein sind die Berechnungen lediglich "ein weiteres Modellszenario". Für Sozialexperten Bernd Marin sind die Berechnungen gar "abstrus".
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Die von der Regierung in Auftrag gegebene Studie hat für die Harmonisierung der Beamtenpensionen inklusive Dienstgeberbeitrag für unter 35-Jährige Mehrkosten von 1,5 Mrd. Euro errechnet, die Harmonisierung für alle Beamten ab einem Stichtag würde demnach durchschnittlich 1,9 Mrd. Euro jährlich kosten. Bartenstein wollte auf diese Kostenschätzungen nicht eingehen, meinte aber, dass die Harmonisierung insgesamt höchstens zu "sehr überschaubaren Mehrkosten" führen dürfe: "Das gilt selbstverständlich auch für den großen Arbeitgeber Bund".
Keine Festlegung gab es von Bartenstein auf die Frage, ob die Harmonisierung nun wie von der ÖVP bevorzugt per Altersgrenze oder wie von Opposition, FPÖ und Arbeitnehmervertretern gefordert, per Stichtag durchgeführt wird. Hier seien sich die Experten noch nicht einig. Dass die Verhandlungen mit den Sozialpartnern über die Harmonisierung noch im ersten Quartal abgeschlossen werden müssen, wie dies zuletzt Vizekanzler Hubert Gorbach in der "Wiener Zeitung" gesagt hatte, wurde von Bartenstein nicht bestätigt.
Haubner ließ Präferenzen für eine Stichtagsregelung erkennen. Eine Harmonisierung für unter 35-Jährige würde nur 14 Prozent der Beamten erfassen. Sie schloss aus, dass es für Beamte künftig Abfertigung und Jubiläumsgeld geben wird.
Marin nennt die Berechnungen des von der Regierung beauftragten Experten gegenüber der "Wiener Zeitung" "völlig abstrus". Die Einrechnung eines Dienstgeberbeitrages sei ein Nullsummenspiel: Wenn der Bund Pensionsbeiträge zahle, sei mehr Geld in den Pensionskassen, damit sinke der derzeit notwendige Bundeszuschuss. Von 2004 bis 2023 ergibt sich laut Marin kumuliert ein Überschuss von 1,4 Mrd. Euro. Dabei geht Marin von einer Stichtagsregelung aus und legt ein Wahlmodell zwischen Jubiläumszuwendung nach altem Recht, Pensionskasse oder Abfertigung neu zugrunde.
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