Zum Hauptinhalt springen

Zweifel an Schlüssigkeit - Hypo muss bei Riesenklage nachbessern

Von Stefan Melichar

Wirtschaft

48-Millionen-Euro-Verfahren gestartet - Hypo will Bayern keinen Einblick geben.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 13 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Wien. Von den Anwälten der Kärntner Hypo ist nun Überzeugungsarbeit gefordert: Am Dienstag fand am Handelsgericht Wien eine vorbereitende Tagsatzung zu jener Schadenersatzklage statt, in der die Bank von zwölf früheren Vorständen, Beratern und Geschäftspartnern 48 Millionen Euro fordert. Obwohl die Klage bereits im August 2011 eingebracht wurde und in der Zwischenzeit auch Schriftsätze ausgetauscht worden sind, hegt Richter Oliver Götsch nach wie vor Zweifel an deren Schlüssigkeit.

Ausgangspunkt der Forderungen ist - wie berichtet - ein Vorzugsaktiendeal im Jahr 2004: Die Hypo-International verkaufte Vorzugsaktien der Hypo-Leasing an Investoren, die den Kauf - zum Gutteil - durch Kredite der Hypo-Liechtenstein finanzierten. Abgewickelt wurde das teilweise über ein komplexes Firmenkonstrukt im Fürstentum. Die Hypo spricht nun von einer "rechtswidrigen Gesamtkonstruktion", das so gewonnene Kapital sei vorschriftswidrig als Eigenmittel in die Bilanz aufgenommen worden. Alle Betroffenen haben immer jedes Fehlverhalten bestritten.

Auch Verjährung strittig

Richter Götsch zweifelt unter anderem an den von der Hypo behaupteten Folgeschäden aus Kreditausfällen, die die Bank auf die Geschäftsausweitung dank der - angeblich unzulässigen - Kapitalerhöhung zurückführt. Es sei fraglich, ob daraus ein tatsächlicher Schaden ableitbar sei, so Götsch. Nun muss geklärt werden, welche konkreten Kredite auf Basis der Kapitalerhöhung begeben wurden und später ausgefallen sind. Götsch zweifelt anscheinend auch daran, dass die Bildung bilanzieller Wertberechtigungen ausreicht, um bereits von einem Schaden zu sprechen.

Bevor am 3. Juli über die Schlüssigkeit der Klage weiterverhandelt wird, gibt es nun nochmals einen Schriftsatzwechsel zwischen den Streitparteien. Kommt Götsch zu der Überzeugung, dass die Schlüssigkeit gegeben ist, will er sich Ende September an mehreren Verhandlungstagen erst einmal mit der Frage der Verjährung auseinandersetzen.

Neben mehreren Beklagten hat sich übrigens auch die Hypo dagegen ausgesprochen, dass die ehemalige Hypo-Mutter BayernLB Akteneinsicht erhält. Wie berichtet, suchen die Bayern zusätzliche Informationen für ihr 50-Millionen-Euro-Verfahren gegen die Hypo-Mitarbeiterstiftung. Da dort die Hypo auf Seiten der Stiftung beigetreten ist, will man offenbar verhindern, den Bayern weitere Munition zu liefern.