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Behörde bestätigt Kündigung eines US-Air Marshals. | Washington. Bei einer Rede in Ghana am 11. Juli sprach US-Präsident Barack Obama davon, dass man "Informanten schützen muss, um Transparenz und Verantwortung voranzubringen", ein Thema, dass er schon in seinem heimatlichen Wahlkampf verfolgt hatte. Dabei gibt es aber ein Problem - denn das Informantenschutzgesetz, das zum Schutz hinweisgebender Bundesbeamter gedacht ist, ist nach Meinung von Justizexperten seiner Substanz beraubt. Sie sehen dies durch die jüngste Entscheidung einer Behörde belegt, die sich als Beschützer der Informanten versteht.
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Das betreffende Gremium, die "Behörde für den Schutz von Verdiensten" (Merit Systems Protection Board, MSPB), entschied im Juni über den Fall des Luftsheriffs Robert MacLain. Der Federal Air Marshal verlor seinen Job im Jahr 2006, weil er angeblich eine sensible Sicherheitsinformation den Medien zugespielt hatte. Diese Information betraf die geplanten Kürzungen bei den bewaffneten Flugsicherheitsbegleitern im Jahr 2003. Damals herrschte hohe Terrorgefährdung - die Nachrichtenagentur AP wusste im November 2008 zu berichten, dass "Saudi-Arabien 2003 einen Terrorplan durchkreuzte, ein Flugzeug zu entführen und über einer dicht bevölkerten amerikanischen Stadt explodieren zu lassen". Die damals vorgeschlagenen Einsparungen bei den Air Marshals sollten bei Langstreckenflugzeugen jener Art erfolgen, die am 11. September 2001 entführt worden waren.
Medienveröffentlichungen, die auf MacLains Informationen beruhten, führten sofort zu einem Aufruhr im US-Kongress. Die Verkehrssicherheitsbehörde räumte rasch ihren Irrtum ein und nannte die Kürzung des Flugzeugschutzes öffentlich einen Fehler. Allerdings wurde der Mann, der diesen Fehler publik gemacht hatte, später gekündigt.
Information wurderückwirkend sensibel
"Ich hatte einen eindeutig belegten Informantenfall, in dem die Behörde sogar einen Fehler zugegeben hat und durch die damalige Minderheitspartei (die Demokraten) zum Rückzug gezwungen wurde", betont MacLain gegenüber der "Wiener Zeitung". Obwohl diese Information also sogar öffentlichen Beifall fand, vollzog die Verkehrssicherheitsbehörde eine überraschende Wendung, indem sie sie drei Jahre nach der Enthüllung rückwirkend als sensibel einstufte. Diese verspätete Einstufung lieferte die Basis für MacLains Kündigung.
Das MSPB entschied nun, dass MacLain nicht durch das Informantenschutzgesetz geschützt war, weil er sicherheitsrelevante Informationen veröffentlicht hatte - und dies, obwohl die Behörde wusste, dass sie erst Jahre nach der Veröffentlichung so eingestuft worden war. Steven Aftergood, der sich bei der renommierten Vereinigung amerikanischer Wissenschaftler mit der Geheimhaltungspolitik der Regierung beschäftigt, meint, dass "MacLain den Preis für die Uneinheitlichkeit der Sicherheitseinstufungen bezahlt."
MSPB-Kritiker glauben, dass das Urteil praktisch den Informantenschutz aushöhlt, weil sich Hinweisgeber aufgrund der möglichen Karrierekonsequenzen nur noch zögernd melden werden. MacLain sieht in dem Urteil die Erlaubnis "für Bundesbehörden, jeden Informantenschutz durch rückwirkende Einstufung einer zuvor unklassifizierten Information aufzuheben." Laut Tom Devine, Chefanwalt des Projekts für Regierungsverantwortung, der wichtigsten NGO in den USA, die sich für Informanten einsetzt, brauchen Bundesbehörden, die sich an Hinweisgebern rächen wollen, nur jede enthüllte Information für sensibel zu erklären, und das Urteil habe nun "diese Taktik legalisiert". Devine fügt gegenüber der "Wiener Zeitung" hinzu, dass diese Umstände dazu führen, dass "das Informantenschutzgesetz den wichtigsten Grund dafür darstellt, dass die Informanten stille Beobachter bleiben".
In 44 von 45 veröffentlichten Fällen, die vor Neil McPhie, dem aus der Ära von George W. Bush übriggebliebenen derzeitigen Vorsitzenden des MSPB, landeten, wurden gegen die Informanten entschieden, sagt Devine. B. Chad Bungard, der Anwalt des Gremiums, schränkt allerdings ein, dass nicht alle von McPhie verhandelten Fälle, sondern nur Präzedenzfälle veröffentlicht wurden. Auf die Frage, ob all diese Präzedenzfälle bis auf einen gegen die Informanten ausgegangen seien, erklärt Bungard nachdrücklich: "Nein…, das will ich damit nicht sagen."
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