Zum Hauptinhalt springen

Zweite Hypo-Anklage rechtskräftig

Von Stefan Melichar

Wirtschaft

Einspruch und Antrag auf Fristverlängerung abgewiesen.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 13 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Die umstrittene Kapitalerhöhung der Hypo im Jahr 2004 kommt vor Gericht. Wie Thomas Hofmann vom Oberlandesgericht Graz am Freitag auf Anfrage der "Wiener Zeitung" bestätigte, wurde der Einspruch eines der Beschuldigten gegen die Anklage abgewiesen. Auch dem Antrag auf Fristverlängerung eines weiteren Beschuldigten wurde nicht stattgegeben. Damit sei die Anklage rechtskräftig.

Bei der Causa geht es um eine Vorzugsaktien-Emission der Hypo, die die Bank über Kredite an Investoren teilweise selbst finanziert hatte. Abgewickelt wurde die Angelegenheit über ein Firmengeflecht in Liechtenstein. Die Staatsanwaltschaft spricht von Verschleierung, Befugnismissbrauch und Verletzung der Eigenmittelvorschriften, da dieses Kapital in der Bilanz nicht als Kernkapital dargestellt werden hätte dürfen. Der Kernvorwurf lautet auf Untreue – laut Anklage soll der Hypo ein Schaden von 5,49 Millionen Euro entstanden sein.

Beschuldigte sind die ehemaligen Hypo-Vorstände Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger sowie zwei ehemalige Berater beziehungsweise Geschäftspartner der Bank. Alle haben sämtliche Vorwürfe immer entschieden zurückgewiesen und ihre Position mit Privatgutachten untermauert. Spannend dürfte unter anderem die Argumentation der damaligen Wirtschaftsprüfer und der Aufsichtsbehörden vor Gericht werden. Auf Druck der Behörden musste die Konstruktion zwar 2006 beendet werden, von einem strafrechtlichen Vergehen war damals – und auch in den Jahren danach – jedoch nicht die Rede.

Das erste Hypo-Strafverfahren nach der Notverstaatlichung der Kärntner Bank endete vor gut einem halben Jahr in erster Instanz mit Freisprüchen. Damals ging es um strittige Kreditvergaben an die Fluglinie Styrian Spirit und an den Privatdetektiv Dietmar Guggenbichler. Die Staatsanwaltschaft hat gegen die Freisprüche mittlerweile Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt.