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Ex-Chefs Kulterer und Striedinger sowie zwei Beratern wird Untreue vorgeworfen. | Rolle von Prüfern und Aufsicht von zentraler Bedeutung.
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Wien. Mit vermeintlich einfach gelagerten Fällen hat die Staatsanwaltschaft in der Causa Hypo bisher kein Glück gehabt, nun wagt sie sich an einen besonders komplizierten Sachverhalt heran. Nach monatelanger Prüfung im Justizministerium wurde vor wenigen Tagen eine Anklage gegen die früheren Hypo-Vorstände Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger sowie zwei Berater beziehungsweise Geschäftspartner der Bank eingebracht. Stein des Anstoßes ist eine Kapitalerhöhung der Hypo-Leasing im Jahr 2004.
Wie berichtet, wurde ein Gutteil der 100 Millionen Euro schweren Kapitalerhöhung von Investoren gestemmt, die dafür - über eine komplexe Firmenkonstruktion - Kredite der Hypo-Liechtenstein erhalten hatten. Streitpunkt ist, ob das so gewonnene Kapital von der Bank zu Recht als sogenanntes Kernkapital in der Bilanz verbucht wurde.
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt spricht jedenfalls von einem „verschleierten” Erwerb und wirft den Beschuldigten vor, ihre Befugnisse missbraucht und die Eigenmittelvorschriften des Bankwesengesetzes verletzt zu haben. Die Angeklagten hätten der Hypo wissentlich einen Schaden von 5,49 Millionen Euro zugefügt, heißt es. Strafmaß im Falle einer Verurteilung wären ein bis zehn Jahre Haft. Für Kulterer und Striedinger kommt eine frühere Verurteilung wegen Bilanzfälschung - damals ging es um die Verbuchung von Swap-Verlusten - gegebenenfalls erschwerend hinzu.
Mehrere Gegengutachten
Auffallend ist, dass in der jetzigen Anklage nur der Vorwurf der Untreue und nicht auch jener der Bilanzfälschung eine Rolle spielt - obwohl eine Verletzung der Eigenmittelvorschriften wohl die Grundvoraussetzung für den angeblichen Schaden wäre: Der genannte Betrag von 5,49 Millionen Euro ergibt sich nämlich aus den - an die Vorzugsaktionäre bezahlten - Dividenden minus den Zinsen, die die Aktionäre für ihre Hypo-Kredite bezahlten. Würde die Konstruktion selbst den Eigenmittelvorschriften entsprechen, wären dies wohl ganz einfach Kosten wie für andere Kapitalbestandteile auch.
Hier setzt auch die Verteidigungsstrategie mehrerer der Angeklagten an: Diese haben sich durch Gutachten bestätigten lassen, dass - trotz der gewählten Finanzierungsform - die Eigenmittelqualität des Kapitals anzuerkennen sei. Betrachte man das - dank des frischen Kapitals - zusätzlich mögliche Geschäftsvolumen und die Refinanzierungsvorteile, habe die Bank Zusatzerträge von 100 Millionen Euro pro Jahr lukriert, hieß es seitens eines der Angeklagten bereits vor einigen Monaten zur „Wiener Zeitung”.
Zentral für das Verfahren dürfte die Rolle der Aufsichtsbehörden und Wirtschaftsprüfer sein. Wie berichtet, hat die Nationalbank bei einer Bankprüfung 2006 und 2007 die Angelegenheit durchleuchtet.
Aufsicht machte Druck
Die Aufseher monierten in ihrem Prüfbericht, dass „wirtschaftlich gesehen” keine Eigenmittel generiert worden seien - weshalb die Konstruktion auch beendet wurde. Von einer Gesetzesverletzung ist in dem Bericht jedoch keine Rede.
Von Interesse ist auch, was die Wirtschaftsprüferin der Bank - die Firma Deloitte - zu welchem Zeitpunkt wusste. Vor Begebung der Vorzugsaktien wurde von der Bank eine Rechtsmeinung der Prüfer eingeholt. Deloitte bestätigte, dass eine derartige Konstruktion - unter bestimmten Bedingungen - „nicht unvertretbar” sei, riet jedoch, dies mit der Finanzmarktaufsicht abzustimmen. Gegenüber der Justiz erklärten die Prüfer nun, nicht gewusst zu haben, wie die tatsächliche Lösung ausgesehen hatte und dass sie dieser nie zugestimmt hätten. Dies wird von einigen der Angeklagten heftig bestritten.
Kulterers Anwalt Ferdinand Lanker wollte laut Austria Presseagentur am Freitag keine Stellungnahme abgeben. Er sowie Striedinger und die beiden anderen Angeklagten haben jedes Fehlverhalten immer bestritten, es gilt die Unschuldsvermutung.
Keine Anklage gibt es bisher in Bezug auf eine Kapitalerhöhung im Jahr 2006. Dies verwundert insofern, als die BayernLB gerade dort gute Chancen wittert - wie eine jüngst eingebrachte Schadenersatzklage der Münchner gegen die Hypo-Mitarbeiterstiftung zeigt.
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