Durch die Pandemie kam es zu klärungsbedürftigen Fragestellungen.
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Der heutige "Österreichische Genossenschaftsverband // Schulze-Delitzsch" wurde 1872 gegründet und begeht in diesem Jahr sein 150-jähriges Jubiläum. Ein Jahr später trat das Genossenschaftsgesetz in Kraft. Es lehnt sich stark an das deutsche (1871) beziehungsweise preußische (1867) Genossenschaftsgesetz an.
Zu einer wesentlichen Weichenstellung in unterschiedliche Entwicklungsrichtungen für beide Gesetze kam es mit der Novelle 1889 in Deutschland. Dagegen hat das österreichische Gesetz bis heute seine ursprüngliche Form sehr weitgehend bewahrt.
Zahlreiche rechtliche Änderungen
Soeben - in bereits 40. Auflage - erschienen, berücksichtigt der maßgebende Kommentar aus der Verbandspraxis der deutschen Genossenschaften die rechtlichen Veränderungen, Rechtsprechung und Literatur bis August 2021. Mit seiner kurzen Erscheinungsfolge (39. Auflage erst 2019) entspricht er bis heute der ursprünglichen Zielsetzung: "Zum praktischen Gebrauch für Juristen und Genossenschaften" (1./2. Auflage 1890). Denn gerade durch die Covid-19-Pandemie kam es zu zahlreichen rechtlichen Änderungen und in der Folge klärungsbedürftigen Fragestellungen zum Beispiel im Zusammenhang mit der Durchführung von General- und Vertreterversammlungen online. Zusätzlich enthalten sind Erläuterungen zum Umwandlungsgesetz und zur Europäischen Genossenschaft (SCE).
Die Bearbeiter, Dirk Lehnhoff, früheres Vorstandsmitglied des "DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V.", und Jan Holthaus, Syndikusrechtsanwalt des DGRV, legen eine umfassende, sehr gelungene und für die Genossenschaftspraxis, aber auch für die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Genossenschaftsrecht wertvolle Jubiläumsausgabe vor.
Holger Blisse ist Wirtschafts- und Sozialanalytiker und unter anderem auf kreditwirtschaftliche, genossenschaftliche und sozialpolitische Themen spezialisiert.